Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-09-20
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Ich kann diesem Vorstoss leider nicht viel abgewinnen, auch nicht in der Form des Postulates. Der Vorstoss ist unnötig, weil dieses Thema ja längst anhängig gemacht worden ist und verschiedentlich diskutiert wurde.
Wir haben eine solche Regelung bereits im Rahmen der 10. AHV-Revision zumindest am Rande diskutiert und als zu problematisch nicht weiter in Betracht gezogen. Wenn ich richtig orientiert bin, wird die SGK des Nationalrates, die sich zurzeit mit der 11. AHV-Revision befasst, bereits an ihrer nächsten Sitzung über diese Frage diskutieren. Vor allem aber war ein ähnlicher Vorschlag in der Vernehmlassung und fand überhaupt keine Unterstützung, und zwar weder von rechts noch von links.
Was sind die Gründe? Alle Versicherten, ob berufstätig oder nicht berufstätig, haben Beitragsjahre. Aber Frau Berger spricht jetzt ganz offensichtlich nur von Berufsjahren. Man muss also 44 Jahre lang berufstätig gewesen sein. Eine solche Regelung benachteiligt natürlich weite Kreise unserer Bevölkerung. In einer Zeit, in der eine fundierte Ausbildung als das A und das O für die Zukunft betrachtet wird, in der lebenslanges Lernen verlangt wird, in der man Weiterbildungs- und Umschulungsunterbrüche allenfalls in Kauf nehmen muss, ist es wahrscheinlich nicht mehr vielen Leuten möglich, 44 Jahre Berufstätigkeit zu haben; ich betone: nicht Beitragsjahre, sondern Berufstätigkeit.
In diesem Sinne ist der Vorstoss auch frauenfeindlich. Wenn die Berufsjahre zählen und nicht die Beitragsjahre, dann gibt es wenige Frauen, die 44 Jahre Berufstätigkeit haben. Sie haben vielleicht 44 Beitragsjahre, aber nicht Berufsjahre. Sie wären nach diesem Konzept massiv benachteiligt. Wollte man - was aber Frau Berger meines Wissens nicht erwähnt hat - auch noch die Familienarbeit irgendwie berücksichtigen, dann ergäben sich natürlich ganz schwierige Abgrenzungsprobleme.
Deshalb muss ich sagen, dass der Antrag, der bereits auf verschiedenen Ebenen diskutiert und gesamthaft als problematisch beurteilt wurde, mehr Probleme schafft als löst. Da die 11. AHV-Revision in der nationalrätlichen Kommission in Beratung ist und dort alle anstehenden Fragen diskutiert werden können, glaube ich nicht, dass unser Rat zu dieser Frage nochmals einen Vorstoss unterbreiten muss.