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Marti Werner · Nationalrat · 1999-12-21

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Herr Giezendanner, die Rolle als Betroffenheitspolitiker haben Sie gut auf die Schiene gekriegt, zwar nicht lärmsaniert, aber überzeugend. Aber als Betroffenheitspolitiker müssen Sie wissen, dass Sie nicht nur Betroffene entlang der Schiene haben, sondern auch Betroffene entlang der Autobahnen. Es empfiehlt sich deshalb, die Rolle als Betroffenheitspolitiker für die lärmgeplagten Aargauer am besten am Führerstand Ihres Lastwagens wahrzunehmen. Ich denke, das ist eine eindrückliche Rolle, die Sie dort spielen können.

Wenn Sie nämlich mit der Verschärfung dieser Massnahmen gleichzeitig das Verlagerungsziel gefährden respektive die Erreichung dieses Verlagerungszieles unmöglich machen, wird es wieder andere geben, die darunter leiden. Es werden die lärmgeplagten Anwohner entlang der A1, der A2 und entlang aller Autobahnen durch unser Land sein, die unter der Transitlawine zu leiden haben. Das Problem, das wir haben, ist doch dasjenige, dass wir in einem Zielkonflikt stehen, dass wir einerseits - das ist auch von unserer Seite unbestritten - die notwendigen Lärmschutzmassnahmen treffen müssen, damit die Anwohner entlang der Eisenbahnen die entsprechende Entlastung haben, diese Massnahmen andererseits aber nicht so sein dürfen, dass das Verlagerungsziel nicht erreicht wird.

Mit den Anträgen der Minderheit - insbesondere jenem der Minderheit Fischer-Seengen - wird dieses Verlagerungsziel massiv gefährdet. Herr Fischer, ich verstehe Sie hier schlichtweg nicht! Sie und Ihre Fraktion haben sich vehement für eine Bahnreform eingesetzt, haben sich dafür eingesetzt, dass wir den "free access" für unsere Bahnen haben. Gleichzeitig nehmen Sie in ein Nebengesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen eine Bestimmung auf, die faktisch diskriminierend und nicht eurokompatibel ist. Denn das wird zur Folge haben, dass die ausländischen Bahnen ihr Rollmaterial nicht auf dem Huckepackkorridor einsetzen können, und das ist gerade der wichtigste Korridor, den wir haben.

Damit machen Sie unsere Verkehrspolitik widersprüchlich. Wir können doch nicht auf der einen Seite Milliarden von Franken ausgeben, um den öffentlichen Verkehr zu subventionieren und zu fördern, um eben Herrn Giezendanners Lastwagen von der Autobahn und deren lärmgeplagten Anwohnern auf die Schiene zu bringen, und auf der anderen Seite diesen Schienenverkehr wieder auf diese diskriminierende Art und Weise verunmöglichen.

Der richtige Lösungsansatz wird durch den Antrag Stump aufgezeigt, der die unterschiedliche Lärmverursachung beim Trassenpreis berücksichtigt. Das ist die bessere Lösung als diejenige der Minderheit Binder. Diese ist schon sprachlich nicht richtig, denn wir können keine Boni aussprechen, sondern höchstens ein Malussystem schaffen. Im Übrigen soll die Lösung, wie sie Frau Stump beantragt, bereits ab sofort gelten und nicht erst ab dem Jahr 2006. Das ist die eine Schiene, auf der es hier zu fahren gilt, und die andere Schiene hat Ihnen die Kommission im Bundesbeschluss B über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen beantragt. Dort haben wir - ähnlich wie bei den flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen - eine sogenannte Fensterlösung gewählt: Wenn das Lärmschutzziel nicht erreicht werden kann, wird der Bundesrat verpflichtet, zusätzliche Massnahmen zu treffen und dem Parlament vorzuschlagen, damit das Ziel, das von uns allen unterstützt wird, auch erreicht werden kann.