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Pedrina Fabio · Nationalrat · 2006-09-26

Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion spreche ich zu Artikel 3, in dem die Regeln für die Festlegung des Gesamtkredites bestimmt werden. Die SP-Fraktion steht grundsätzlich für die Fassung des Ständerates ein.

Dem nun zurückgezogenen Antrag der Minderheit Theiler, der auf eine mittelfristige Aufstockung der finanziellen Tranche für die Engpassbeseitigung zielte und dies offen ausdrückte, hätten wir nur unter der Bedingung zustimmen können, dass in Artikel 3 ein Zusatz in Bezug auf die Referendumsfähigkeit allfälliger Anpassungen eingebaut worden wäre. Den eigentlichen Sinn von Artikel 3 möchte ich noch hervorheben und zitieren: "Die Bundesversammlung beschliesst gleichzeitig mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen Gesamtkredit und teilt diesen auf die Aufgaben nach Artikel 1 Absatz 2 auf." Dies ist also eine gewollte langfristige Festlegung mit Verkettung des Bundesbeschlusses mit dem Bundesgesetz. Darum stimmen wir heute über diese Dinge gleichzeitig ab. Ein Ausweichen auf eine kurzfristige Anpassung des Bundesbeschlusses ohne Referendumsmöglichkeit, um in wenigen Jahren das Ganze wieder umzukrempeln, ist nicht im Geist dieser Vorlage, und so nehme ich auch die leisen Töne des Ständerates in dieser Angelegenheit wahr.

Hinzu kommt Artikel 3a dieses Bundesgesetzes, vom Ständerat neu beschlossen, der den qualitativen Rahmen für die Verwendung der Finanzmittel genau absteckt. Diese Bestimmung lässt nicht ohne weiteres solche Übungen zu, wie sie über die unbestimmten Anträge der Minderheit Theiler und - noch schlimmer - Jermann durchgeboxt werden sollen. Diese sind offensichtlich genau das Gegenteil von dem, was behauptet wird: Sie sind keine Kompromisse; es ist ein offener Bruch des Kompromisses, der hier vorgetragen wird.

Nun möchte ich noch auf einen formalen Aspekt hinweisen. Der Antrag Jermann ist mit Artikel 3 bezeichnet und nicht mit Artikel 3 Absatz 2. Mit der Annahme dieses Antrages würde die Bindung zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Beschluss eines Gesamtkredites im jetzigen Artikel 3 einfach aufgelöst. Das ist juristisch einfach unsinnig. Dies ist der Versuch - und damit schliesse ich meine Ausführungen -, etwas durch das Fenster hereinzubringen, was durch die Haupttüre nicht durchgegangen ist.

Deshalb stimmen Sie, in Anlehnung an den Ständerat, der Mehrheit zu.