Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2006-09-27
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-27
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf das revidierte Waffengesetz. Zunächst liegt mir aber daran, hier namens meiner Partei den Schützen, die sich in den letzten Monaten und Wochen über ihr Tun Enormes, Unglaubliches anhören mussten, einmal den Dank für ihr ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein auszusprechen, das sie in der Ausübung ihres Sportes, ihrer Pflicht, Woche für Woche zeigen.
Es geht hier nicht bloss um eine Tradition, um irgendetwas Überkommenes. Es geht um die Haltung des verantwortungsbewussten Bürgers, der mit der Waffe, die er hat, richtig, verantwortungsbewusst umgehen kann und damit einen bedeutenden Dienst für die Sicherheit unseres Landes leistet. Das muss angesichts der Kampagnen, die ja auch so militärische Fachblätter wie die "Annabelle" zu führen belieben, hier einmal gesagt werden. Es ist - wie wir wieder gehört haben - statistisch überhaupt nicht erwiesen, dass dort, wo dem verantwortungsbewussten Bürger die Ordonnanzwaffe abgegeben wird, die Gewalt höher sei. Dann müsste unser Land ja weltweit an der Spitze der Gewalt stehen, und das ist hinten und vorne nicht der Fall. Das ist die Realität, und die muss hier einmal anerkannt werden. Würden diejenigen, die solch einseitige, unwahre Kampagnen lancieren, ein ebenbürtiges Mass an Verantwortungsbewusstsein zeigen wie die Schützen, dann wäre wohl weniger Gewalt auf dieser Welt, als dies heute der Fall ist.
Übrigens darf ich Ihnen in Bezug auf die Interessenbindung noch Folgendes mitteilen: Ich bin nicht Schütze, ich vertrete kein persönliches Interesse. Ich war einst ein nicht schlechter Schütze; infolge eines einseitigen Gehörverlustes bin ich gemäss Militärversicherung nicht mehr schiessberechtigt. (Unruhe)
Unsere Position, die wir immer vertreten haben, ist die folgende: Wer Missbrauch betreibt, wer als Täter eine Waffe missbraucht, der ist zu bestrafen. Er ist streng zu bestrafen, er ist strenger zu bestrafen, als er heute bestraft wird. Aber daraus soll kein Anlass abgeleitet werden, die Schützen generell zu schikanieren.
Wir wissen natürlich - das sagen diejenigen Kantone, die präzise Kriminalitätsstatistiken führen -, dass Verbrechen, bei denen Schusswaffen eingesetzt werden, zunehmen. Wir kennen aber auch die Gründe dafür. Wir wissen, dass der Anteil ausländischer Täter an diesen Verbrechen sehr gross, weit überdurchschnittlich ist. Davon sind die schweizerischen Schützen nicht betroffen, überhaupt nicht.
Ich frage mich, weshalb wir dann, wenn wir zu diesem Tatbestand hier im Rat gezielte Forderungen aufstellen, nie, aber auch wirklich nie die Unterstützung derjenigen erhalten, die offenbar weit mehr an der Reglementierung des Bürgers interessiert sind, deshalb Waffeneinzug fordern, um eine andere Schweiz herbeizuführen. Wir wollen eine Schweiz mit verantwortungsbewussten Bürgern, die frei und ihrer Aufgabe bewusst mit ihrer Waffe umzugehen wissen. Wir wollen nicht die reglementierte Schweiz, nicht den entmündigten, den reglementierten Bürger.
Den Schützen wird mit dem neuen Waffengesetz ohnehin einiges zugemutet. Denn das Schengen-Recht, das wir zu übernehmen haben, strebt, ob wir das nun wollen oder nicht, ein anderes Ziel an, als es die bisherige Schweizer Waffentradition verwirklicht hat. Das Schengen-Recht ist ein Kontrollrecht. Es kontrolliert jede Waffe, jeden Waffenträger. Nur im Ausnahmefall darf in den EU-Ländern ein Bürger auf Gesuch hin eine Waffe bekommen und nutzen. Unser schweizerisches Waffenrecht ist ein freiheitliches Recht. Dieses Prinzip wollen wir auch im revidierten Gesetz aufrechterhalten. Der freie Bürger, der unbescholtene Bürger soll das Recht haben, eine Waffe zu erwerben, eine Waffe zu besitzen, eine Waffe zu tragen. Das sind zwei gegensätzliche Konzeptionen.
Wir geben aber zu, dass es dem Departement gut gelungen ist, die Gratwanderung zwischen diesen beiden Konzeptionen zu bewältigen, indem wir in der Schweiz weiterhin das Prinzip im Waffengesetz verankert haben, dass die Schweiz eine reine Missbrauchsgesetzgebung aufrechterhält - eine Gesetzgebung, die den Missbrauch von Waffen ahndet, die Missbrauchende bestraft, die aber nicht die Freiheit des unbescholtenen Bürgers einschränkt. Das ist dem EJPD gut gelungen, das muss hier anerkannt werden.
Wir unterstützen auch, dass gewisse Verschärfungen umgesetzt werden, insbesondere in Bezug auf die Imitationswaffen. Dort sind die Massnahmen zu begrüssen, die im Dienste der Sicherheit auch zum Schutz von Polizisten getroffen werden, wenn sie ihre oft schwere, oft sehr gefährliche Aufgabe zu erfüllen haben. [PAGE 1356]
Wir ersuchen Sie, grundsätzlich der Mehrheit zu folgen - mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme betrifft die Waffensammler. Wir sind der Auffassung, in diesem Bereich sei noch etwas nachzubessern.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der SVP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage.