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Banga Boris · Nationalrat · 2006-09-27

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Das Wichtigste vorweg: Die SP-Fraktion bittet Sie, auf die Revision des Waffengesetzes einzutreten, obschon wir natürlich nicht vollkommen zufrieden sind. Eine weitere Vorbemerkung: Der 1993 beschlossene Verfassungsartikel wurde mit dem Bundesgesetz vom 20. Juni 1997 konkretisiert, das per 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Dann erfolgten die Revisionen wegen Schengen, und nun kommt die nationale Revision. Zusätzlich leitete der Bundesrat dieses Jahr eine Revision der dazugehörenden Verordnung ein. Es ist verständlich, wenn in dieser Sache nicht mehr alle den Durchblick haben und sogar Spezialisten zwischendurch Mühe bekunden.

Im Sinne einer Bilanz aus unserer Sicht finden wir es gut, dass die Imitationswaffen und die Soft Air Guns endlich erfasst werden, dass gute Regelungen für Messer und das Tragen von gefährlichen Gegenständen gefunden werden. Gut ist ebenfalls, dass der anonymisierte Waffenhandel, beispielsweise im Internet, verboten wird. Gut ist, dass Schusswaffenspuren zentral erfasst werden und dass schliesslich der Informationsaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden über den Waffenmissbrauch ermöglicht wird.

Negativ ist, dass der Verfassungsauftrag, die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs, in der Botschaft, im Gesetz mit keinem Wort reflektiert wird. Es steht dort nichts darüber, dass beispielsweise erstens das Bundesamt für Gesundheit in seinem Suizidbericht vom April 2005 empfiehlt, das Waffengesetz zu verschärfen, weil 32 bis 33 Prozent der Suizide von Männern durch Schusswaffen erfolgen und die Zahlen steigen. Es steht dort zweitens nichts darüber, wie oft Armeewaffen ausserhalb des Militärdienstes missbraucht werden, gerade für Suizide; ich verweise auf die Studie von Andreas Frei von 2005. Es steht dort drittens nichts darüber, [PAGE 1355] dass heute weltweit ein Konsens besteht, dass zur Gewaltprävention die - allzu leichte - Verfügbarkeit von kleinen und leichten Waffen eingeschränkt werden muss; ich verweise auf die zahlreichen Vorstösse und Dokumente des IKRK, der Uno und der OSZE. Schliesslich steht dort nichts darüber, dass die Schweizer Armee in den letzten Jahren rund 1,375 Millionen moderne Ordonnanzwaffen zum privaten Besitz und weitere 282 000 Ordonnanzwaffen leihweise abgegeben hat. Diese Praxis ist damit zu rund drei Vierteln für den weltweit einmalig hohen Anteil von Haushalten mit Schusswaffen verantwortlich. Deshalb unsere heutigen Anträge.