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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-09-27

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-09-27

Wortprotokoll

Bei den Anträgen der Minderheit und der Mehrheit ist das ganze Gesetz hindurch immer die Grundsatzfrage betroffen; da müssen Sie entscheiden.

Warum steht überhaupt dieser Artikel hier? Es ist interessant: Herr Donzé, der den Streichungsantrag unterstützt, sagt, es komme auf das Gleiche hinaus, ob man ihn streiche oder nicht; es gäbe einfach der Formulierung eine falsche Richtung. Nein, wenn Sie das Gesetz lesen, sehen Sie, dass das Gesetz - wenn der Grundsatz nicht ein anderer wäre - ein Verbotsgesetz ist. Das Gesetz geht ausdrücklich davon aus, dass das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen gewährleistet ist, wenn es nicht hier verboten ist. Das ist der Grundsatz, und wir sind der Meinung, das sei so. Die Gegner haben ein anderes Verständnis; sie sagen: An sich sollte eigentlich die Waffe verboten sein, aber in gewissen Fällen lassen wir sie zu.

Es ist interessant, Herr Lang, wie Sie Ihre Überlegungen machen: Keine Waffen gibt keine oder weniger Verbrechen. Aber plötzlich sagen Sie dann: Ja, Notwehr, das ist erlaubt, das ist legitim. Sie merken plötzlich, dass die Waffe hier zum Segen wird. Wie kann denn einer Notwehr "begehen", wenn Sie ihm nicht erlauben, eine Waffe zu haben? Das ist unmöglich. Sie sehen, hier ist immer die Schnittstelle: die Verantwortung des einzelnen Bürgers, grundsätzlich eine Waffe zu haben, ausser es lägen Hinderungsgründe vor, weshalb man sie ihm verbieten muss, weshalb er keine haben kann und eine Kontrolle notwendig ist usw. Das ist der Geist des Gesetzes.

Es ist auch kein Zufall, dass diese Denkweise - wenn keine Waffe vorhanden ist, gibt es weniger oder keine Verbrechen - mit der Haltung betreffend die Sicherheit des Landes übereinstimmt: Keine Armee gibt keine Kriege. Das sind Kurzschlusshandlungen, die nicht richtig sind; diesen folgt das Gesetz ausdrücklich nicht.

Darum bitten wir Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.