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Lang Josef · Nationalrat · 2006-09-27

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Eine starke Minderheit, der auch bürgerliche Kommissionsmitglieder angehören, verlangt das Verbot der sogenannten Pump Action. Die Repetierschrotflinte, wie der Fachbegriff lautet, macht für Sportschützen überhaupt keinen Sinn und ist in Bezug auf die Jagd verpönt, wenn nicht verboten; das ist wichtig zu wissen. Es geht hier nicht um den Sport und nicht um die Jagd. Die Pump Action ist ein Gerät für "Waffenfimmler" und in gewissen Fällen auch für Killer: Bekanntlich hatte der Zuger Attentäter bei seinem Überfall vier Waffen bei sich. Drei davon hatte er in früheren Jahren, in den Neunzigerjahren, erworben. Die [PAGE 1363] Pump Action aber, um die es hier geht, kaufte er neun Tage vor dem Attentat, also ausschliesslich zu diesem Zweck.

Es erstaunt deshalb nicht, dass die Zuger Regierung in ihrer Vernehmlassung vom Dezember 2002 mit Nachdruck das Verbot dieser hochgefährlichen Waffe verlangt hat: "In diesem Zusammenhang möchten wir festhalten, dass es uns ein grosses Anliegen ist, dass mit der Revision auch der Erwerb, das Tragen, der Verkauf, das Vermitteln, der Besitz sowie die Einfuhr der sogenannten Pump Action verboten wird. Es ist nicht erklärbar, weshalb eine dermassen gefährliche Waffe in private Hände gelangen soll."

In der SiK hat der Schusswaffenexperte auf die Frage, ob eine Repetierschrotflinte gefährlicher sei als eine Winchester, wie wir sie aus Wildwestfilmen kennen, folgende Antwort gegeben: "Eine Repetierschrotflinte hat eine höhere Feuerkraft, weil sie andere Munition verschiessen kann. Eine Winchester verschiesst immer eine einzige Kugel, eine Schrotflinte in der Regel Schrot bis zwölf Millimeter. Dafür sind bei einer Repetierschrotflinte Präzision und Reichweite geringer." In eigenen Worten: Pump-Action-Gewehre sind gefährlicher aus kürzerer und mittlerer Distanz, die Winchester ist es aus weiter Distanz. Die meisten Morde und Massaker werden aus naher Distanz verübt.

Ich appelliere insbesondere an die Schützen und Jäger in diesem Saal: Verteidigen Sie keine Schmuddelwaffe, die für Jagd und Sport nichts taugt, die aber beispielsweise für Mord gebraucht wird.

Es geht hier um eine Waffe, von der heute auch sinngemäss nie die Rede war. Es wäre absolut unverständlich, wenn eine solche Waffe gleich wie beispielsweise ein Sturmgewehr oder eine Pistole behandelt würde.