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Müller Geri · Nationalrat · 2006-09-27

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Wir sprechen hier in Artikel 5 von einer Liste von Waffen, die in Zukunft verboten werden sollen. Die Minderheit verlangt, dass diese Repetierschrotflinte in Artikel 5 mit aufgeführt wird. Damit wird diese - leider sehr populäre - Waffe, welche bestens unter dem Namen Pump Action bekannt ist, auch verboten. Heute ist sie noch erlaubt. Warum soll sie neu verboten werden?

Wir haben es bereits gehört, und ich habe mich auch bei Sportverbänden umgehört: Die Pump Action hat keine Funktion, weil sie, wie es der Name auch sagt, eine Streumunition hat, die nicht auf ein bestimmtes Ziel anzuwenden ist. Sportschützen werden also, da sind wir uns hier wahrscheinlich alle einig, diese Waffe nicht brauchen wollen. Auf der Jagd ist diese Waffe in der Schweiz verboten. Sie müssen natürlich wissen, dass ich kein Jäger bin, aber ich habe die Jäger in diesem Rat gefragt, wie das sei. Einer hat mich auch erstaunt angeschaut, als ich ihn dazu gefragt habe. Er hat mir gesagt, er wolle ja die geschossenen Tiere essen, ohne später beim Zahnarzt die ausgebissenen Zähne ersetzen lassen zu müssen. Wofür wird also die Pump Action gebraucht?

Wenn Sie im Internet nachsehen, werden Sie über 22 Millionen Websites finden, welche alle die Pump Action glorifizieren und als In-Waffe von Gangs präsentieren; so weit die Werbung, so weit die Verkaufsdoktrin der Hersteller. Aber auch in der Realität - und das ist ja eigentlich das Entscheidende! - wird diese Waffe eingesetzt. Zum Beispiel in Erfurt, als ein Gymnasiast die Pump Action einsetzte. Zum Glück verklemmte sich diese Waffe; dennoch mussten 17 Menschen ihr Leben lassen. Wie bereits die Vorredner angemerkt haben, braucht man nicht ins Ausland zu gehen, um die Wirkung solcher Waffen anzusehen: Die Bluttat in Zug ist in der Schweiz passiert, und auch dort hat zum guten Glück die Waffe versagt. Das heisst aber nicht, dass sie generell versagt, sondern das waren jetzt zwei Fälle, wo sie versagt hat. Diese Waffe ist auch deshalb sehr verheerend, weil sie auch von Leuten angewendet werden kann, die nicht schiessen können. Mit einem Sturmgewehr haben Sie einen Schuss, und der muss treffen, sonst ist er wirkungslos. Bei der Pump Action haben Sie einen Streubereich, wo Sie andere Leute auch treffen, wo Sie nicht genau zielen müssen. Sie eignet sich eigentlich sehr gut als Waffe, für die man nicht ausgebildet sein muss.

Was ist eine Pump Action? Das ist eine Waffe, mit der man mit einfachen, einhändigen Pumpbewegungen fünf- bis achtmal Schrot abschiessen bzw. nachladen kann, zwischen 3 und 20 Projektile. Wenn man das berechnet, sind es im Extremfall 160 Projektile, die gestreut in eine Menge hineingeschossen werden können. Jedes dieser Projektile kann auf nahe Distanz - ich zitiere wiederum die Waffenhersteller -, bis zu zwanzig Meter, für Menschen tödlich sein. Keiner wird dieser Waffe nachtrauern, zumindest kein Sportschütze und kein Jäger. Deshalb gibt es keinen wirklichen Grund, diese Waffe nicht in den Katalog der Waffen, die in der Schweiz verboten sein sollten, aufzunehmen.

Ich bin sehr froh, wenn Sie die Minderheit unterstützen.

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