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Walker Felix · Nationalrat · 2006-09-28

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Wir hatten gegenüber den Beschlüssen des Ständerates 29 Differenzen geschaffen, und der Ständerat hat deren 24 bereinigt. Er hat sich also erheblich angestrengt, zu einer Einigung und damit zu einer planmässigen Umsetzung beizutragen. Vielleicht hat er sich auch von der Klugheit des Nationalrates etwas anstecken lassen. Aber interpretiere man das, wie man wolle: Der Ständerat erwartet nun von uns, dass wir auch einen Beitrag leisten, und hier geht es ausgerechnet um eine Gesetzesbestimmung, bei welcher der Ständerat bei einer nochmaligen Differenz Probleme haben wird. Er hat sich in einer ersten Lesung mit 32 zu 9 Stimmen entschieden, und er hat in einer zweiten Lesung unbestritten Festhalten beschlossen.

Es ist bereits einiges gesagt worden, aber lassen Sie mich in Bezug auf die Systematik und auch in Bezug auf die Interpretation dessen, was Ihnen Ihre Kommission mit einer knappen Mehrheit beantragt, nochmals sagen: Das Parlament hat der Aufhebung von Artikel 19 IVG zugestimmt, in dem unter dem Titel "Pädagogisch-therapeutische Massnahmen" auch die Leistungen für Logopädie und psychomotorische Therapie eingeschlossen waren. Damit besteht in diesem Bereich keine Leistungspflicht der IV mehr. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a IVG ändert an diesem Grundsatzentscheid nichts. Sie will lediglich sicherstellen, dass diese heute klar dem Bildungsbereich zugeordneten Massnahmen künftig nicht als medizinische Massnahmen wieder der IV zugeschoben werden, wodurch die Entflechtung, die wir ja im ganzen Gesetzespaket erreichen wollen, allmählich wieder aufgehoben würde. Die IV würde damit allmählich wieder mehr belastet, und die Kantone würden entlastet, ohne dass auch die in die Globalbilanz eingeflossenen hundert Millionen Franken wieder zurückfliessen würden. Dieser Gefahr soll mit dem Entwurf des Bundesrates entgegengewirkt werden. Es steht also absolut keine Absicht dahinter, und es besteht auch keine Gefahr, dass damit zugleich ein Leistungsabbau betrieben würde. Die Kantone signalisieren in ihrer vor kurzem in die Vernehmlassung geschickten interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich klar, dass sie bereit sind, diese Aufgaben voll und ganz zu übernehmen. Damit erwachsen den betroffenen behinderten Kindern und Jugendlichen gegenüber heute keine Nachteile.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

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