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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Artikel 90a regelt das Beschwerderecht. Gegen Verfügungen der gemeinsamen Einrichtung kann Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung für die im Ausland wohnenden Personen erhoben werden.

Ansonsten habe ich keine Bemerkungen zu machen.