preparatory:AB 73187
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-28
Wortprotokoll
Wenn Sie auf der Fahne Artikel 12 anschauen, sehen Sie, dass hier sowohl im Ständerat als auch in der nationalrätlichen WAK eine Diskussion stattgefunden hat. Es geht hier - sowohl beim Beschluss des Ständerates wie beim Antrag meiner Minderheit - nicht darum, das Prinzip des Bonny-Beschlusses infrage zu stellen, selbst wenn in meiner Fraktion nicht alle besonders begeistert davon sind, dass man hier mit dem Instrument der Steuererleichterungen arbeitet. Aber es ist ein Instrument, das sich in den letzten Jahren bei vielen Ansiedlungen bewährt hat. Es geht hier jedoch darum, wie wir das anwenden und auf wen wir das anwenden wollen.
Die Idee ist ganz einfach: Wir wollen dann keine Anwendung des ehemaligen Bonny-Beschlusses, wenn ein Unternehmen schon in der Schweiz war und den Kanton wechselt. Der Kanton, in den dann das Unternehmen zieht, sollte nicht mit Steuererleichterungen arbeiten können. Es geht hier vielmehr nur darum, jene Unternehmen entlasten zu [PAGE 1385] können, die vom Ausland in die Schweiz kommen; das war hier die Diskussion.
Wie Sie sehen, hat der Ständerat die folgende Variante gewählt: "Steuererleichterungen .... werden nur gewährt, soweit ein industrielles Unternehmen oder ein produktionsnaher Dienstleistungsbetrieb neue Arbeitsplätze schafft oder bestehende neu ausrichtet und nicht von einem anderen Kanton übersiedelt."
Ich schlage Ihnen einfach eine noch präzisere Formulierung dieses Problems vor, und zwar: "Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer werden nur gewährt, soweit ein industrielles Unternehmen oder ein produktionsnaher Dienstleistungsbetrieb in der Schweiz neue Arbeitsplätze schafft oder im Kanton bestehende neu ausrichtet." Es geht hier also darum zu verhindern, dass dieses Instrument rein aufgrund eines Kantonswechsels wieder Anwendung finden könnte. Erleichterungen sollen also jene haben, die in der Schweiz neue Arbeitsplätze schaffen oder im Kanton ihre Firma neu ausrichten und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Ich meine, dass die Formulierung des Antrages der Minderheit - man kann ja auch mal einer Mathematikerin etwas Sprachfähigkeit zumuten oder unterstellen - besser ist als diejenige, die der Ständerat beschlossen hat, aber es ist inhaltlich genau dasselbe.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier der Minderheit zuzustimmen; der Ständerat kann dann zwischen seiner und unserer Variante wählen. Aber es ist hier ein Problem, das einfach besser geregelt ist, als wenn wir gar nichts machen. Ich finde es ein bisschen schade, dass die Mehrheit hier nicht eingeschwenkt ist. Wenn Sie mit der Mehrheit stimmen, dann haben wir einfach eine Differenz, und ich hoffe, dass das Anliegen dann trotzdem wieder aufgenommen wird. Wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen, haben wir eine Differenz in derselben Sache.