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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie natürlich, hier bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, in der es bezüglich der Grundsätze in den Literae a, b, c und d keine Priorisierung gibt. Wir haben diese Grundsätze so konzipiert, dass sie kumulativ zu berücksichtigen sind. Die Auflistung ist so gemacht, dass sie nicht zum Ausdruck bringt, ein Grundsatz sei wichtiger oder gewichtiger als der andere. Wenn Sie jetzt diese Literae gemäss Antrag der Mehrheit ändern, so wäre da natürlich auch Folgendes zu gewichten - wenn es eine Priorisierung sein soll -: Sind dann die regionalen Zentren, wenn Sie sie in Litera b so betonen, wichtiger als die Rolle der Kantone gemäss Litera d? Wenn Sie eine Gewichtung vornehmen, wie das die Mehrheit will, wäre eben gerade diese Frage noch zu klären. Das halten wir für gefährlich. Wir sind der Meinung, dass alle Literae, alle Grundsätze gleichwertig sind und bei der Beurteilung der Regionalpolitik, der Projekte, allesamt berücksichtigt werden müssen.

Wenn Sie jetzt noch gemäss dem Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg die Nachhaltigkeit explizit auf alle drei Dimensionen ausbauen wollen, so halten wir das für äusserst gefährlich und vor allem für nicht umsetzbar. Zunächst möchte ich hier betonen, dass diese Frage vom Seco und vom zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung diskutiert wurde. Man war sich einig, dass bei der neuen Regionalpolitik klar die wirtschaftspolitische Zielecke des Nachhaltigkeitsdreiecks zu betonen ist. Man hat aber ebenso festgestellt - und das wird so sein -, dass die Kantone, die mit ihren Programmen ja eine wichtige Funktion erhalten, eine Nachhaltigkeitsbeuteilung durchführen sollen. Als jüngstes Beispiel hat etwa der Kanton Bern am 31. August 2006 die Regierungsrichtlinien für die Jahre 2007 bis 2010 publiziert und dort die nachhaltige Entwicklung als Leitmaxime zum Thema gemacht.Der Kanton Bern schreibt auch in seiner Nachhaltigkeitsbeurteilung: "Ein Hilfsmittel zur inhaltlichen Steuerung ist die Nachhaltigkeitsbeurteilung. Sie ermöglicht es, die Auswirkungen eines Konzeptes oder Sachplanes auf die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung systematisch und transparent aufzuzeigen. Daraus ergeben sich Hinweise für allfällige Optimierungsmöglichkeiten und eine zusätzliche Grundlage für die Entscheidung bzw. Interessenabwägung."

Auch hier kommt zum Ausdruck, dass es bei dieser Nachhaltigkeitsfrage letztlich immer um einen Entscheid, um eine Interessenabwägung geht, welche die zuständigen Behörden zu treffen haben. Wir sind daher der Meinung, dass die Formulierung des Bundesrates, dass man das "berücksichtigt", die adäquate ist und diese Entscheidfindung, diese Interessenabwägung zum Ausdruck bringt. Es wäre auch für uns schlichtweg nicht möglich, in der Phase eines Mehrjahresprogramms, das wir Ihnen nächstes Jahr vorlegen, bereits bei allen drei Dimensionen beurteilen zu können, inwieweit diese bei den einzelnen Projekten erfüllt sind.

Deshalb sind wir der Ansicht: Es ist selbstverständlich, dass die Nachhaltigkeit ein wichtiges Element der Regionalpolitik ist. Es braucht aber keinen Bezug auf die drei Dimensionen; das würde uns sehr einengen und wäre bei der Programmgestaltung von Anfang an ein Handicap.