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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar primär mit dem Verweis auf Artikel 1 des heutigen Raumplanungsgesetzes. In diesem Artikel heisst es: "Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird." Weiter heisst es, sie seien bestrebt, "das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen zu fördern und auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hinzuwirken". Sie sehen also, dass der Antrag der Minderheit raumplanerische Zielsetzungen und Massnahmen mit denjenigen der Regionalpolitik vermischen will - zum Teil mit ähnlichen, zum Teil aber auch mit widersprüchlichen Begriffen. Wenn man in der Raumplanung das Ziel der haushälterischen Bodennutzung nicht in den Griff bekommt, so kann man nicht via Regionalpolitik darauf Einfluss nehmen. Wenn man der Meinung ist, dieses Ziel werde nicht erreicht, muss man vielmehr im Raumplanungsgesetz Korrekturen vornehmen.

Wir sind auch der Ansicht, dass dieser Antrag nicht umsetzbar wäre. Können Sie mir sagen, was eine nachhaltige Bodennutzung ist? Wie kann man das messen? Auch hier geht es schliesslich wieder um eine Interessenabwägung, um Entscheidungen im Einzelfall. Wenn sich ein Projekt lokal als nachhaltig erweist, trifft es dann automatisch auch für die regionale oder nationale Dimension zu?

All das sind meines Erachtens unbeantwortete, vielleicht auch unbeantwortbare Fragen, die letztlich dazu führten, dass Projekte verzögert oder gar verhindert würden. Ich plädiere dafür, dass wir in der Raumplanungspolitik die raumplanerischen Fragen regeln und in der Regionalpolitik die regionalpolitisch und wirtschaftspolitisch wirksamen Instrumente verankern. Sonst haben wir wieder unterschiedliche Ziele im selben Gesetz vermengt, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen ein effizientes Gesetz, das zielgerichtet dem einen Zweck dient: der Wertschöpfung in der Region.

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