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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-10-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-10-02

Wortprotokoll

Im Rahmen des Agrarabkommens Schweiz-EG von 2002 ist vorgesehen, dass die Schweiz zwecks Bewahrung der Äquivalenz der Vermarktungsvorschriften für tierische Produkte - des Hygienepaketes - auch für Fleisch das Veterinärregime der EU übernimmt. Dazu gehören grundsätzlich auch die Drittstaatenbestimmungen. Die gegenwärtigen EU-Handelsrestriktionen für mit wachstumsfördernden Hormonen behandeltes Fleisch bilden den Gegenstand eines WTO-Streitschlichtungsverfahrens. Der Ausgang dieses Verfahrens wird bei einer allfälligen Änderung des Einfuhrregimes berücksichtigt.

Die Schweiz hat eine Notifikation beim WTO-Komitee für sanitäre und phytosanitäre Massnahmen eingereicht, wonach sie die Drittstaatenbestimmungen der EU übernehmen wird. Dieses Dossier ist zurzeit Gegenstand von Diskussionen im Rahmen des Kooperationsforums für Handel und Investitionen zwischen der Schweiz und den USA.

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