Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-10-02
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-02
Wortprotokoll
Bei Artikel 18 Absatz 3 - der letzten Differenz, die wir in dieser IV-Revision noch zu behandeln haben - geht es um eine der Bestimmungen, die Arbeitgebende entlasten und damit einen Anreiz schaffen sollen, damit Arbeitgebende bereit sind, erwerbsbehinderte Menschen einzustellen. Die Entschädigung, um die es sich handelt, soll nur zum Tragen kommen, wenn der Arbeitsplatz durch die Arbeitsvermittlung gefunden wurde und der oder die Beschäftigte mindestens drei Monate gearbeitet hat. Erkrankt die erwerbstätige Person vor Ablauf von zwei Jahren wieder an der vorbestehenden Krankheit, kann eine Entschädigung ausgerichtet werden. Ziel der Entschädigung soll es sein, dass der Arbeitgeber allfällige Prämienerhöhungen bei der Taggeldversicherung oder der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht allein tragen muss.
In der SGK war die Bestimmung unbestritten. Sie wurde ohne Gegenstimme in die Vorlage aufgenommen. In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt die Kommission auch an der Formulierung fest. Es gab keinen Minderheitsantrag, sodass wir hier im Plenum auch nicht darüber diskutierten. Nun hält der Ständerat immer noch an seiner Fassung fest, und eine Mehrheit der SGK ist ihm gefolgt.
Der Unterschied zwischen unserer und der ständerätlichen Fassung besteht darin, dass der Ständerat eine zusätzliche Bedingung eingefügt hat, unter der die Entschädigung ausgerichtet wird. Der Ständerat besteht darauf, dass die Beitragserhöhung durch die Arbeitsunfähigkeit der betroffenen Person verursacht sein muss. Die Verwaltung hat uns in der Kommission wiederholt erklärt, dass eine solche kausale Verknüpfung die Bestimmung zu einer leeren Worthülse mache, weil im konkreten Fall selten nachvollzogen werden könne, ob genau diese Erkrankung zu einer Prämienerhöhung geführt habe oder nicht.
Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgebende in der Regel einen Anreiz brauchen, damit sie bereit sind, erwerbsbehinderten Menschen eine Chance zu geben. Sicher ist aber, dass Arbeitgebende nicht noch dafür bezahlen wollen, dass sie jemanden einstellen, der durch die IV vermittelt wird.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.