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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-02

Wortprotokoll

Das Konzept, wie wir es Ihnen vorlegen, ist ganz bewusst so gewählt. Der Bundesrat hat nämlich bei der Ausarbeitung der Botschaft beschlossen, dass einige zwingende Grundvoraussetzungen für einen solchen Infrastrukturfonds gelten sollen, und dazu zählt auch, dass sich dieser Fonds nicht verschulden darf und dass das Vermögen nicht verzinst wird. Würde der Minderheitsantrag angenommen, so hätte das eine erhebliche Mehrbelastung für die Finanzrechnung zur Folge, die, je nach Zinshöhe und Höhe der Ersteinlage, jährlich in der Spanne zwischen 60 und 150 Millionen Franken läge. Aufgrund der Schuldenbremse müssten diese Mehrausgaben anderswo kompensiert werden, und das wäre naheliegenderweise wieder im Bereich des Verkehrs. Die Verzinsung würde dazu führen, dass Mittel aus anderen Steuern verwendet werden müssten; und das erachten wir nicht als sinnvoll.

Sie können auch keinen Vergleich mit dem FinöV-Fonds machen: Ich habe Ihnen diesbezüglich letzte Woche ausführlich erklärt, dass es beim FinöV-Fonds während des Baues nie zu positiven Zahlen kommen wird; das ist eine völlig andere Konzeption. Wenn die aus dem FinöV-Fonds finanzierten Vorhaben plangemäss realisiert werden, entsteht dort nie ein Nettovermögen. Da sich der Infrastrukturfonds im Gegensatz zum FinöV-Fonds nicht verschulden darf, entstehen nie Passivzinsen. Ein Gegenstück in Form von Aktivzinsen wäre deshalb fehl am Platz.

Zu den Fragen von Herrn Schwander: Die Einlage erfolgt in dieser Grössenordnung, damit die nötige Liquidität vorhanden ist. Sie erfolgt aber auch in dieser Grössenordnung, damit man nicht - wie bei der anderen Lösung -, wenn man das Geld häppchenweise rüberschaufeln würde, jedes Mal wegen der Schuldenbremse an das Parlament gelangen müsste. Auch die Befürworter des Fonds wollen ja eine gewisse Sicherheit, damit auch all diese Projekte, vor allem die dringlichen, die hier ausdrücklich genannt sind, gebaut werden können. Würde man die gesamte Ersteinlage, statt sie gutzuschreiben, jetzt nach Bedarf häppchenweise überschreiben, müssten wir jedes Mal vors Parlament kommen. Man will ja auch an der Schuldenbremse vorbeikommen. Das ist der eine Grund. Daraus ergibt sich auch der zweite: Es ist ein buchhalterischer Vorgang. Diese Summe wird dem Fonds in einem buchhalterischen Vorgang zugeschrieben, [PAGE 1416] aber die Gelder, die finanziellen Mittel, gehen nach Bedarf rüber und nicht alle auf einmal. Das heisst: Es ist nicht etwa so, wie man aus der Frage hätte schliessen können, dass jetzt einerseits im Fonds eine Riesensumme liegt, die nicht gebraucht wird, und dass anderseits Zinsen für die Schulden des Bundes bezahlt werden müssen. Das Geld bleibt physisch tatsächlich beim Bund und kann dort entsprechend verwendet werden.