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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2006-10-02

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Die Grundsatzfrage, ob zweckgebundene Mittel zu verzinsen sind, wenn sie nicht oder erst später für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, hat das Parlament im Zusammenhang mit den mittlerweile bald 4 Milliarden Franken Überschüssen aus der Treibstoffbesteuerung schon mehrfach beschäftigt. Eine Verzinsung dieser Gelder wurde mit eher fadenscheinigen Argumenten immer abgelehnt, und der Bund hat die nahezu [PAGE 1415] 4 Milliarden für andere Zwecke ausgegeben. Als Folge davon hat er sich um diesen happigen Betrag weniger verschulden müssen. Bei einer Verzinsung dieser Summe hätte der Bund jährlich etwa 100 Millionen Franken den Reserven gutschreiben müssen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist der Bundesrat auch bestrebt, bei der Ersteinlage in den Infrastrukturfonds möglichst nicht den ganzen geschuldeten Betrag einzubringen, um sich dadurch weniger verschulden zu müssen. Das ist finanztechnisch zwar nachvollziehbar, sachlich aber unlogisch. Der Infrastrukturfonds, von dem wir hier reden, darf sich zwar nicht verschulden; wenn er aber trotzdem vorübergehend ins Minus geraten würde, wäre es selbstverständlich, dass ihm die Zinsen belastet würden. Das ist auch beim FinöV-Fonds der Fall, der sich ja bis über 8 Milliarden Franken verschulden darf und dadurch mit Hunderten Millionen Schuldzinsen jährlich belastet wird. In Artikel 7 Absatz 2 der FinöV-Verordnung ist die Verzinsung von allfälligem Nettovermögen klar geregelt, und zwar so, dass sie zu marktmässigen Bedingungen zu erfolgen hat.

Die Minderheit Laubacher übernimmt für den Infrastrukturfonds den genau gleichen Wortlaut, und es gibt wirklich keinen Grund, ihn hier bei diesem Fonds abzulehnen. Die beiden Fonds sind ja in dieser Beziehung wirklich vergleichbar.

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung der Minderheit.