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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Für Versicherte mit einem aktuellen Anknüpfungspunkt an einen bestimmten Kanton sollen die Kantone für die Durchführung und Finanzierung der Prämienverbilligung zuständig sein. Neu kommen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit ihren Familienangehörigen sowie die Personen, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen und in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, hinzu. Neu hinzu kommen aber auch die Familienangehörigen von Kurz- und Jahresaufenthaltern und von Niedergelassenen. Die Erfassung von Familienangehörigen von Kurzaufenthaltern dürfte in der Praxis schwierig sein. Funktionieren kann das System nur dann, wenn die Berechtigten Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Dies könnte für jene Kantone ein Problem bedeuten, die in ihrem Prämienverbilligungssystem nicht nach dem Antragssystem, sondern nach dem System der automatischen Ermittlung mit Verfügung vorgehen. Sie würden die in den EU-Staaten wohnhaften Versicherten anders behandeln als jene, die in der Schweiz wohnen. Dass diese Ungleichbehandlung unter den gegebenen Umständen zulässig ist, ist sachlich gerechtfertigt und soll auf Verordnungsebene ausdrücklich gestattet werden.

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