Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-02
Wortprotokoll
Zunächst einmal bestätige ich, was ich schon Medienvertretern gegenüber gesagt habe: Wir haben keine Weisungen, die einen allgemeinen Rechtsgrundsatz in Erinnerung rufen. Man darf keine Insidergeschäfte machen, jedermann darf das nicht. Wir finden es nicht nötig, solche rechtlichen Selbstverständlichkeiten per Weisungen nochmals zu kodifizieren. Jedermann und auch alle Organe unserer Gesellschaften haben sich an das Recht zu halten. Jetzt schütteln Sie schon wieder den Kopf. Wir machen schliesslich auch keine Weisungen, man dürfe keinen Diebstahl begehen oder keine Ehrverletzung. Das ist für uns selbstverständlich. Die Mitarbeiter des UVEK haben solche Weisungen nicht nötig. Ich habe gehört, dass andere Departemente solche Weisungen herausgeben. Vielleicht sind dort die Mitarbeiter irgendwie rechtsverletzungsanfällig. Bei uns ist das nicht so.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage, ob man nicht alle Eigengeschäfte verbieten solle. Ich muss sagen, das ist ein sehr interessanter Gedanke. Aber bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, übrigens auch bei anderen Aktiengesellschaften, besteht eine Form der Entlöhnung auch gegenüber den Mitarbeitenden im operativen Bereich eben gerade im Bezug von Aktien. Von daher würde ein ganzes System über den Haufen geschmissen.
Ich finde die Anregung auf jeden Fall interessant. Der Bundesrat selbst hat aber bisher die Bezugspraxis in diesem Unternehmen nicht geregelt und hat als Mehrheitsaktionär nicht eingegriffen.