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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-10-03

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-10-03

Wortprotokoll

Es gibt auch hier eine formelle und eine materielle Seite. Zum einen, Herr Marti: Der erste Satz Ihres Antrages ist aus Artikel 67 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung entnommen. Dort steht in Absatz 2: "Die Hilfe wird nur soweit geleistet, als die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen." Der zweite Satz Ihres Antrages schränkt dieses Prinzip ein, aber nicht mehr auf Gesetzesstufe, sondern jetzt auf der Stufe einer Parlamentsverordnung. Da muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dies rechtsstaatlich problematisch ist.

Das Zweite: Ich bestätige, was einige Votanten hier gesagt haben. Weder der Bundesrat noch die Armee reissen sich um diese Aufgaben; allerdings ist es kaum möglich, dass die "Wahrnehmung voraussehbarer und dauerhafter Assistenzdienste .... ausgeschlossen" werden kann. Sie selber haben das Beispiel der Botschaftsbewachungen erwähnt; einverstanden. Hier ist auch die SiK-NR tätig geworden. Der Bundesrat hat auch diese Problematik über diese Plattform besprochen; wir werden einen entsprechenden Bericht vorlegen, wie wir das inskünftig regeln wollen. Das dürfte durchaus in die Richtung gehen, dass das grundsätzlich Polizeiarbeit ist - ob da noch etwas zu entschädigen ist, lasse ich einmal offen -, dass aber die Armee allenfalls auch zum Erwerb von Know-how beigezogen werden kann oder teilweise diese Dienste übernimmt. Dies, weil nämlich auch seitens der Kantone und der Städte unbestritten ist, dass man im Falle einer Erschwerung der Sicherheitssituation und einer Erhöhung der Risiken ohnehin nicht mehr ohne Armee auskommt.

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Jetzt zu Ihrer Einschränkung: Sie gehen vom Schönwetterfall aus, da können Sie diesen Satz allenfalls durchsetzen. Wenn Sie davon ausgehen, dass wir generell ein Klima haben, das es erfordert, die Sicherheitsstandards anzuheben, kann es durchaus um dauerhafte und voraussehbare Assistenzdienste gehen, bei denen die Kantone nicht mehr ohne die Unterstützung der Armee auskommen. Deshalb müssen wir auch für diese Zeit entsprechende Fähigkeiten bereitstellen, und Ihre Einschränkung hindert uns daran, bzw. Ihre Einschränkung wäre nicht durchzuziehen. Sicherheit kann nicht aufgeschoben werden, bis der Erlass geändert ist. Sicherheit wird von der Bevölkerung eigentlich permanent verlangt, eine Reaktionsfähigkeit wird kurzfristig verlangt. Es wird verlangt, dass man rechtzeitig irgendwo ist, um der Bevölkerung zu helfen, Bedrohte zu schützen und Leben zu retten. Deshalb brauche ich auch eine entsprechende Flexibilität.

Wie gesagt, das Nein ist nicht das Prinzip, die Armee hier zu entlasten; da stimmen die Absichten des Antragstellers mit jenen des Bundesrates überein. Aber ich kann diese Fesseln nicht akzeptieren, weil sie aus diesen Gründen nicht durchsetzbar und rechtlich auch problematisch sind.