Widmer Hans · Nationalrat · 2006-10-03
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-03
Wortprotokoll
Die Forderung meines Minderheitsantrages ist: Die Reserve hat einen Bestand von höchstens 40 000 Personen. Das ist die Hälfte des vom Bundesrat und von der Mehrheit vorgesehenen Bestandes. Wie lässt sich diese - massvolle - Forderung begründen? In erster Linie mit der folgenden praktischen Überlegung: Es kann zurzeit davon ausgegangen werden, dass nach den Vorgaben des heutigen Mengengerüstes im Ernstfall 60 000 Soldaten im Einsatz stehen würden. Bei einer Ablösung würden weitere 60 000 aktive Militärdienstpflichtige engagiert. Sollte es dann noch eine zweite Ablösung im Umfang von weiteren 60 000 Soldaten brauchen, würden zuerst 20 000 Personen aus den Beständen der Aktiven geholt, und von der Reserve würden 40 000, also genau die Hälfte, gebraucht. Es ist davon auszugehen, dass das Szenario einer zweiten Ablösung höchst unwahrscheinlich ist, weshalb eine Halbierung der Reserve ohne Substanzverlust verantwortet werden kann.
Man kann, und das wäre ein zweites Argument, die Halbierung der Reserve auch mit den für sie vorgesehenen Aufgaben rechtfertigen, mit ihrem Pflichtenheft. Die Reserve soll unter anderem, so steht es in der Botschaft, Grossanlässe planen und durchführen. Und da kann man doch davon ausgehen, dass 40 000 Reservisten reichen sollten. Ebenfalls ist vorgesehen, dass die Reserve auch für die Ausbildung der Offiziere der unterstellten Truppenkörper verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang sei die Frage der Kompetenz gestellt - wenn man bedenkt, mit welcher Rasanz die Halbwertszeit militärischen Wissens und Könnens kürzer wird. Auch wenn die Reserve, das ist ein weiteres Element ihres Pflichtenheftes, als beübter Stab vorgesehen sein sollte, dürfte ein Bestand von 40 000 Personen genügen.
Schliesslich, und das ist eine dritte Überlegung, würde es bei einer Reduktion weniger persönliche Ausrüstungen brauchen, und 40 000 Personen weniger müssten in die Organisation der obligatorischen Schiesspflicht eingeordnet werden, was ebenfalls kostensparende Wirkungen hätte.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Reserve um 50 Prozent zu verkleinern und dem Minderheitsantrag zuzustimmen.