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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2006-10-03

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-03

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit der Kommission und im Namen der SVP-Fraktion die Rückweisung beider Vorlagenteile.

Die "Armee XXI" ist seit anderthalb Jahren in Kraft, seit anderthalb Jahren funktioniert sie, sollte sie funktionieren. Ist es richtig, bereits nach anderthalb Jahren wieder einen Umbau vorzunehmen? Es geht um einen Umbau: Es werden auch Brigaden in ihrer Funktion verändert. Gleichzeitig sind noch gravierende Fragen zur "Armee XXI" offen. Unser Vorschlag, unser Antrag ist es, diese Fragen, diese Probleme zu lösen, bevor wir einen nächsten Reformschritt machen. Das Postulat, das von der Kommission eilends herbeigezaubert wurde, will bewirken, dass die Fragen, die wir stellen und die von allen Seiten als gewichtige und berechtigte Fragen anerkannt worden sind, einfach nachher, später einmal, diskutiert werden. Das ist ja gut und recht, aber das bringt doch nichts. Die Probleme sind zu lösen, bevor wir an die Umsetzung der Reform gehen. Die "Armee XXI" ist beschlossen; sie muss jetzt zum Funktionieren gebracht werden. Sie ist auf dem Weg, aber es ist noch längst nicht alles gelöst.

Ich begründe meinen Rückweisungsantrag mit sieben Punkten:

Der erste Punkt stellt die Frage nach den Instruktoren, nach dem Ausbildungspersonal. Als Kernstück der "Armee XXI" wurde bezeichnet, dass die Ausbildung professionalisiert werde. Die Situation bei den Instruktoren ist heute schlechter, bedeutend schlechter als vor drei Jahren. Wir haben nicht nur keine neuen Instruktoren, wir haben vermehrt Abgänge zu verzeichnen; das Vertrauen, das von den Kommissionssprechern beschworen worden ist, ist hier nicht mehr gegeben. Da ist Nachbesserung nötig, bevor wir die nächsten Reformschritte tun.

Der zweite Punkt betrifft den Verfassungsauftrag der Verteidigung. Dieser Verfassungsauftrag wird jetzt teilweise mit einem Aufwuchsmodell zu erfüllen versucht. Man gibt damit vor, dass wir im Prinzip noch wissen wie, aber wir machen es an sich nicht mehr. Erfüllen wir so Verfassungsaufträge? Die Frage, die wir in der Kommission gestellt haben, ist nicht beantwortet worden. Es kommt ja auch niemandem in den Sinn, zu sagen, die AHV sei Verfassungsauftrag, wir würden sie auf ein Aufwuchsmodell reduzieren; die Bildung sei Verfassungsauftrag, wir würden diesen Auftrag nur noch im Rahmen von Aufwuchsmodellen erfüllen. Ein Verfassungsauftrag ist doch als solcher zu erfüllen, und dazu ist eine Klarstellung zur Armeereform nötig.

Wir wollen drittens nicht dann, wenn es kritisch wird - weil wir diesen Verfassungsauftrag der Verteidigung ja nicht mehr voll erfüllen können -, sofort auf ein Bündnis angewiesen sein und damit unsere Unabhängigkeit aufgeben müssen, um die Sicherheit des Landes noch gewährleisten zu können. Damit wäre der Verfassungsauftrag nicht erfüllt!

Wir verlangen viertens, dass vorgesehene Einsparungen, die allerdings nicht bedeutend sind, nicht die Verteidigungskraft der Armee beeinträchtigen. Das ist wichtig, trotz kleinem Sparpotenzial in der Vorlage.

Fünftens: Wenn eine Infanteriebrigade vermindert bzw. reduziert wird, wollen wir gewährleistet haben - darauf haben wir in der Kommission keine Antwort erhalten -, dass die Raumsicherung in unserem Land noch flächendeckend gewährleistet bleibt. Wenn es die 7. Brigade ist, die aufgelöst wird, hat die Schweiz nordostwärts von Zürich keine Raumsicherungskräfte mehr; die Ostschweiz wäre entblösst. Diese Frage ist zu beantworten, bevor wir neue Reformschritte unternehmen.

Wir verlangen sechstens, dass endlich eine saubere Trennung vorgenommen wird, wo und wie die Armee für die innere Sicherheit eingesetzt wird und wo nicht. Unsere Auffassung ist - diese vertreten wir schon lange -: Für den Normalfall, den normalen Sicherheitsauftrag kommt die Armee im Inneren nicht zum Einsatz. Sie muss aber üben, auf dass sie in der Lage ist, bei besonderen Lagen, bei ausserordentlichen Vorfällen, ihre Aufgabe kompetent zu erfüllen. Darüber ist Klarheit zu schaffen, bevor der nächste Reformschritt erfolgt.

Schliesslich ist siebtens festzustellen, ob unsere eigene Rüstungskapazität im Land überhaupt in der Lage ist, das Aufwuchskonzept, also das rasche Aufwachsen der Armee, materialmässig sicherzustellen. Dazu haben wir ein Hearing verlangt, das irgendwann im November stattfinden wird, also nach der Beschlussfassung. Dabei wäre es doch ganz entscheidend zu wissen: Ist dieser Aufwuchs materiell überhaupt möglich, oder ist er es nicht?

Der Aufwuchs steht im Mittelpunkt der ganzen Reform. Die Machbarkeitsstudie dazu haben wir mit der Zeit erhalten. Wir haben auch die Ideen in Bezug auf Zeitdauer und Kosten erhalten; dazu wird sich Kollege Miesch äussern. Was mich aber beunruhigt: Im Lauf der Diskussion hat sich die Definition dessen, was Aufwuchs ist, dreimal geändert! Zunächst sprach man von Aufwuchs, wie er im Konzept "Armee XXI" vorgesehen ist: Wenn die Reserve, die nach diesem Konzept noch als ausgerüstete Reserve galt, nicht mehr genüge, dann komme das Aufwachsen. Dann wurde die Theorie verbreitet, mit dem Aufwuchs seien Optionen gemeint, was vorzukehren sei, wenn das oder jenes Ereignis eintrete. Es geht nicht mehr um ein Aufwachsen. Im Klartext: Es gelingt nicht mehr, aus einer Fülle unterschiedlicher Lagebeurteilungen eine konkrete Beschlussfassung abzuleiten; solche Beschlussunfähigkeit ist militärisch mangelhaft.

Schliesslich hiess es, jeder weitere Aufbau, jeder Rüstungsschritt sei im Prinzip Aufwuchs. Auch General Guisan habe die Armee vor dem Zweiten Weltkrieg aufwachsen lassen müssen. Ich meine, der Bedarf, der erkannt wird, ist nicht Aufwuchs, es geht dabei um elementare Sicherheitsgewährleistung in einer sich wandelnden Welt. Wenn man nicht genau weiss, was Aufwuchs ist, darf man den Aufwuchs auch nicht ins Zentrum eines Reformschrittes stellen. Das bedeutet doch nichts anderes, als dass man sich seiner Sache nicht sicher ist.

Es gibt der Ungereimtheiten mehr. Das VBS plant jetzt sechswöchige Panzer-WK im Ausland, auf einem Gelände, auf dem man Panzerschlachten übt, aber solche Geländebedingungen gibt es in der Schweiz überhaupt nicht. Weshalb üben wir prioritär etwas, von dem wir sicher wissen, das brauchen wir für die Schweiz nie? Wir brauchen den Panzer neu und vermehrt für den Einsatz im städtischen Gebiet. Das ist zu üben, das ist schwierig, zweifellos eine echte Herausforderung.

Inakzeptabel ist auch das Vorhaben, im Ausland die schweizerischen Einsätze zu verdoppeln, und im Inland soll der Sicherheitsauftrag mittels Aufwuchs gewährleistet sein. Das ist nicht glaubwürdig. So schafft sich die Armee als Sicherheitsinstrument nicht das Vertrauen, das sie benötigt.

Der Reformschritt und diese Aufwuchsidee in ihrem Zentrum sind nicht ausgereift, sind nicht überzeugend. Mir kommt es manchmal vor wie seinerzeit, als man noch Manöver abhielt, als Brücken mittels Tafeln als "gesprengt" deklariert wurden, und dann marschierte ein Soldat darüber, mit umgehängter Tafel: "Ich schwimme." - Solch fiktivem Tun gleicht die Aufwuchsidee, wie sie uns hier vorgeführt wird.

Wir sind dem Land mehr schuldig. Wir sind dem Land schuldig, zu zeigen, dass die Armee den heutigen Bedrohungen gegenüber auf der Höhe der Zeit ist. Und die heutigen Bedrohungen, die gefährlichsten Bedrohungen sind Bedrohungen ohne Vorwarnzeit. Das hat man in London gesehen; das hat man in Madrid gesehen. Dann kommt es darauf an, wie [PAGE 1439] die Armee ausgebildet ist, wie sie ausgerüstet ist, wie sie ohne Verzug einsatzfähig ist. Das muss sofort bewiesen werden, nicht nach langer Aufwuchszeit.

Wichtig ist, dass die neuen Verbände der "Armee XXI" jetzt zuerst zusammenwachsen. Reissen Sie sie nicht wieder auf. Das ist das Entscheidende. Unsere Armee braucht nicht weitere Planung in Form von Folien-Orgien. Unsere Armee braucht Führung, damit die neuen Verbände ihre Aufgabe erfüllen können.

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