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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2006-10-03

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Minderheit II (Lang) zu unterstützen und die rechtswidrige Plafondmechanik aus diesem Gesetzentwurf zu streichen.

Für diese Streichung sprechen folgende Gründe:

1. Es wurde schon ausgeführt: Die Finanzkommission des Nationalrates beantragte in ihrem Mitbericht an die SiK vom 1. September 2006 mit 10 zu 6 Stimmen, auf den Ausgabenplafond zu verzichten.

2. Vor einem Jahr, am 7. Oktober 2005, erliess die Bundesversammlung nach sorgfältigen Beratungen ein umfassendes Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG). Dieses Gesetz regelt die Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes, die finanzielle Führung auf der Verwaltungsebene und die Rechnungslegung. Das FHG regelt die für die finanzielle Führung erforderlichen Instrumente und Entscheidgrundlagen umfassend. Das FHG sieht das Instrument des Plafonds nicht vor. Das FHG sieht hingegen das Instrument der Finanzplanung für die drei den Voranschlagsjahren folgenden Jahre, d. h. das nächste Mal für die Jahre 2008 bis 2010, vor. Der Plafond, wie in diesem Gesetz beantragt, ist daher sowohl finanzrechtlich als auch finanzpolitisch falsch. Das FHG sieht auch das Instrument des Zahlungsrahmens für mehrjährig festzusetzende Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben vor. Das Instrument des Ausgabenplafonds dagegen existiert im FHG explizit nicht. Es wurde auch von keiner Seite während der [PAGE 1452] parlamentarischen Beratungen beantragt. Der Ausgabenplafond verletzt somit das FHG; der Ausgabenplafond verletzt aber auch den Rahmen der im FHG vorgesehenen Finanzplanperiode, indem er ein Jahr über die nächste Finanzplanperiode hinaus Ausgaben planungssicher festlegen will. Es ist daher rechtssystematisch und gesetzgeberisch völlig verfehlt, ausgerechnet in einem dem FHG eindeutig untergeordneten und unterzuordnenden Gesetzeserlass, nämlich im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes, eine Carte blanche für Armeeausgaben bis 2011 einzuführen.

Es geht nicht an, für ein Departement, auch nicht für das VBS, für die Armee, Sonderrecht zu schaffen. Andere Departemente haben auch wichtige Investitionen, wichtige Projekte. Andere Departemente haben auch Planungssicherheit nötig, welche die Armee für sich allein reklamiert. Ich denke etwa an eminent wichtige Bereiche wie Bildung und Forschung. Der Plafond wirft die uralten Grundsätze der Jährlichkeit und der Spezifikation, konkretisiert in Artikel 31 des FHG, über den Haufen und ist daher inakzeptabel. Klar ist auf jeden Fall, sollte der Plafond wider Erwarten heute angenommen werden, dass damit die Budgethoheit des Parlamentes in keiner Art und Weise eingeschränkt wird. Der in der Botschaft auf Seite 6239 unter Ziffer 3.1.1 stipulierte Vorbehalt ist auf jeden Fall extensiv auszulegen.

Die SP-Fraktion will eine Armee, deren Ausgaben transparent und geordnet nach dem neuen Finanzhaushaltgesetz geplant und geführt werden. Die SP-Fraktion ist gegen finanzrechtlich und finanzpolitisch verfehlte Ausgabenregelungen für die Armee. Die SP-Fraktion ist gegen Sonderrecht für die Armee.

Im Namen der SP-Fraktion und als Mitglied der Mehrheit der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Minderheit II (Lang) zu unterstützen.