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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 1999-12-21

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21

Wortprotokoll

Dieser Nachtragskredit hat eine Vorgeschichte, sie geht wie folgt: Bei der Beratung des Budgets 1999 wurde dieser Kredit gekürzt. Es geht um den Kredit "Dienstleistungen Dritter"; im Voranschlag 1999 umfasste er total 16,325 Millionen Franken. Innerhalb dieses Kredites sind total Beträge von 4,9 Millionen Franken für Forschung und Entwicklung ausgeschieden. Das sind die Vorgaben. Der Ständerat hat diesen Nachtragskredit nicht zuletzt deshalb nicht bewilligt, weil er gesagt hat, es gehe nicht an, dass sich die Verwaltung bei gekürzten Budgetkrediten darüber hinwegsetze und anschliessend mit einem Nachtragskreditbegehren von 230 000 Franken komme. Natürlich wählt die Verwaltung innerhalb dieser 4,9 Millionen Franken, die nicht ausreichen sollen, ein aktuelles, besonderes Thema, nämlich ein Begleitforschungsprogramm für gentechnisch veränderte Lebensmittel im Zusammenhang mit der Festlegung von Deklarationslimiten.

Innerhalb dieser 4,9 Millionen Franken wäre aber auch eine andere Rangierung der aktuellen Probleme möglich gewesen, und diese 230 000 Franken hätten innerhalb des Gesamtkredites von 4,9 Millionen Franken an einem anderen Ort gespart werden können.

Das ist die Situation, wie sie die Finanzkommission gestern Abend besprochen hat.

Ich muss Sie noch darauf aufmerksam machen: Wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. dem Beschluss des Ständerates nicht folgen, kommt es morgen zu einer Einigungskonferenz. Angesichts des klaren Entscheides des Ständerates - 35 zu 0 Stimmen - und eines nicht ganz so klaren, aber doch deutlichen Entscheides der Finanzkommission - 12 zu 9 Stimmen - glauben wir, dass eine Beibehaltung der Differenz zum Ständerat wenig Sinn machen würde. Das ist eine praktische Überlegung; die inhaltliche habe ich Ihnen vorab gegeben.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.