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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen bei einer ganzen Reihe von kleineren Differenzen - das geht von Artikel 40 bis hin zu Artikel 91 - Zustimmung zum Nationalrat. Es handelte sich hier wirklich nur noch um kleine, formelle Fragen. Festhalten würden wir bei den Anhängen (ab Art. 24 EOG), und ich möchte dieses Festhalten auch kurz begründen.

Bei den noch verbleibenden Differenzen in den Anhängen handelt es sich einheitlich immer um dasselbe Problem. Ihre Kommission beantragt Ihnen im Übrigen einstimmig, an der immer vertretenen Position festzuhalten. Es handelt sich hier um die Einführung des Einspracheverfahrens in den Verfahren nach ATSG. Ihre Kommission ist überzeugt und war das schon bis anhin immer - diese Überzeugung wird auch vom Bundesamt für Justiz und von der neuen Expertenkommission zur Erarbeitung des Bundesgerichtsgesetzes geteilt -, dass die Einführung eines Einspracheverfahrens gerade im Sozialversicherungsrecht von grosser Nützlichkeit sein kann. Sie bringt einerseits Bürger- und Kundennähe: Sie ist freundlich gegenüber dem Bürger und ist ein Entgegenkommen. Sie erlaubt andererseits, dass einfache Sachverhaltsfragen auf der richtigen Stufe geklärt werden können, und dadurch wiederum wird die Gerichtsbarkeit entlastet. Als Beispiel wurde angefügt - das hat uns überzeugt -, dass gerade im Kanton Bern nach Einführung des Einspracheverfahrens im Jahre 1984 beim Versicherungsgericht eine Entlastung von 50 Prozent eintrat.

Die Bedenken der Ausgleichskassen erachten wir nicht als stichhaltig, und zwar deshalb, weil die Ausgleichskassen nicht mit schwierigen juristischen Fragen belastet sein werden. Die Einsprachen werden sich eindeutig auf einfache Sachverhaltsfragen, auch Verständnisfragen, beschränken, die in einem direkten Gespräch mit den Betroffenen viel besser geregelt werden können. Es ist gerade auch in dieser sensiblen Materie, wo oft ein direktes Gespräch angezeigt [PAGE 514] ist, besser, wenn man sich direkt mit den Betroffenen einigen kann und es nicht zu einer Beschwerde kommen muss.

Die Kommission bittet Sie also einstimmig, in diesem Bereich - das betrifft alle Differenzen in den Anhängen, die noch anstehen; diese betreffen alle dieselbe Frage - an der Einführung des Einspracheverfahrens festzuhalten, wie wir das bis anhin getan haben.