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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-19

Wortprotokoll

Der Fragesteller erwähnt eine Angelegenheit betreffend ein Rechtshilfeersuchen aus Frankreich. Dieses Rechtshilfeersuchen aus Frankreich, das vom BJ zum Vollzug eingereicht wurde, ging an den Kanton St. Gallen, weil es eine Angelegenheit des Kantons St. Gallen betraf. Der Kanton St. Gallen verlangte zum Ersuchen, wie das üblich ist, die notwendigen Informationen. Die französischen Behörden lieferten keine zusätzlichen Informationen und verzichteten in der Folge auf dieses Rechtshilfeersuchen. Darum konnte darauf nicht eingetreten werden. Die Bundesanwaltschaft war zu keinem Zeitpunkt in diese Angelegenheit involviert.

Im Zusammenhang mit organisiertem Menschenschmuggel sind im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, welches voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, die Voraussetzungen für die Bekämpfung des Menschenschmuggels und damit auch die Voraussetzungen für die internationale Kooperation verbessert worden. Weiterer Handlungsbedarf seitens des Bundesrates besteht unseres Erachtens nicht.

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