Wobmann Walter · Nationalrat · 2007-03-19
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-19
Wortprotokoll
Warum fordern wir die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)? Der Grund ist eigentlich ein ganz einfacher: weil die Arbeit dieser Kommission nichts bringt. Dies wird allein schon bei einem Blick in den Jahresbericht sehr deutlich: Es fanden fünf Plenarsitzungen und sechs Präsidiumssitzungen statt, es wurden sechs Communiqués und zwei Vernehmlassungsantworten verfasst, es wurden zwei Pressekonferenzen abgehalten, und es wurde eine Kampagne lanciert. Im laufenden Jahr stehen der Aufbau des englischen Internetportals sowie eine Fachtagung zum Thema "Öffentlicher Raum" auf dem Programm. Klare Resultate dieser Aktivitäten sind jedenfalls nicht ersichtlich.
Das heisst: Die Kommission betätigt sich wie eine politische Partei - nur, dass sie über ein Bundesbudget verfügt; das ist der grosse Unterschied. Sie hat sich zu einer selbsternannten Zensurbehörde gegen verschiedenste Parteien, Gemeinde- und Kantonsbehörden entwickelt und sich in verwerflicher Weise in Wahl- und Abstimmungskämpfe eingemischt. Ja, sie mischt sich sogar in Gesetzesrevisionen ein, wie zum Beispiel beim Asylgesetz. Selbst Discos, Bars und Nachtclubs will sie vorschreiben, wen diese als Gäste hereinlassen müssen.
Es liegt in der Natur des Institutes einer solchen politischen Kommission, dass die Arbeit nichts bringt. Der Kampf gegen Rassismus muss anders geführt werden: Wenn zum Beispiel Missbräuche im Asylwesen bekämpft werden, wenn Illegale und Kriminelle ausgeschafft werden, wenn die Gerechtigkeit regiert und wenn Bürgerinnen und Bürger nicht diskriminiert werden, dann wird dem Rassismus der Nährboden wirklich entzogen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, die Bekämpfung von Rassismus solle aus pädagogischer, soziologischer, kultureller, föderalistischer, entwicklungs- und migrationspolitischer sowie juristischer Sicht durch die Forschung und die Analyse geschehen. Aber für all diese Bereiche gibt es auf allen Stufen zahlreiche Einrichtungen und Institute, die sich sehr konkret mit Rassismus befassen können. Die EKR arbeitet denn auch mit diesen eng zusammen, erbringt aber mit ihren 200 Stellenprozenten im Eidgenössischen Departement des Innern keine Leistungen, die nicht von anderen ebenso erbracht werden könnten. Erwähnen möchte ich hier die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus. Rassendiskriminierende Vorkommnisse bilden in unserem Lande nach wie vor die Ausnahme, auch wenn dies aus politischen Gründen gerne anders dargestellt wird. Dies ist aber nicht der Kommission zu verdanken, sondern dem Schweizer Rechtssystem. Wenn eine Kommission überflüssig ist, ist es Zeit, sie abzuschaffen, und hier ist es allerdings wirklich höchste Zeit. Die Mittel für diese Kommission werden anderswo viel sinnvoller gebraucht.
Nehmen Sie daher diese Motion an.