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Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-03-19

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-19

Wortprotokoll

Zuerst zu den beiden erfreulichen Nachrichten. Die erste gute Nachricht: Letzte Woche hat das Bundesamt für Sozialversicherung die IV-Ergebnisse 2006 veröffentlicht. Auf der Seite der Neurentner kann eine positive Bilanz gezogen werden. Die Zahl der Neurenten hat gegenüber 2005 um weitere 16 Prozent abgenommen, gegenüber dem Referenzjahr 2003 sogar um 30 Prozent. Im letzten Jahr hat sich das Defizit zum ersten Mal seit 1995 nicht vergrössert und hat bei etwa 1,6 Milliarden Franken stagniert. Die zweite gute Nachricht: Der AHV-Ausgleichsfonds erzielte letztes Jahr dank der guten Verfassung der Finanzmärkte eine Anlagerendite von über einer Milliarde Franken.

Aus dem Rückgang der Zahl der Renten den Schluss zu ziehen, dass dank der rosigen Zwischenbilanz eine 5. IV-Revision gar nicht mehr nötig sei, wie es gewisse Teile unseres Rates bereits tun, ist voreilig, kurzsichtig, verantwortungslos, widerspricht dem Nachhaltigkeitsprinzip und kann nur im Kontext der bevorstehenden Wahlen verstanden werden. Massgebend ist: Trotz Rückgang bei der Zahl der Neurentner ist der IV längst das Geld ausgegangen. Die chronisch ungenügende Finanzierung ist ihr Hauptproblem.

Lassen wir doch gleich einmal Zahlen sprechen, um uns den traurigen Zustand des Patienten IV vor Augen zu führen: Seit Einführung der IV im Jahre 1960 sind die Ausgaben laufend gestiegen, trotz eines markanten Lohnwachstums und trotz Erhöhung der Beitragssätze in den Jahren 1988 und 1995. Zudem konnte selbst der politische Sündenfall eines zweimaligen bedingungslosen Transfers von insgesamt 3,7 Milliarden Franken aus der EO an die IV nicht verhindern, dass sich per Ende 2006 ein kumuliertes Defizit von rund 9,3 Milliarden angehäuft hatte. Ende dieses Jahres wird sich ein Schuldenberg von etwa 11 Milliarden Franken gebildet haben. Auch ab 2008 werden jährlich neue Schulden im Umfang von 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken anfallen. Gestopft werden die Löcher durch die Entnahme von Mitteln aus dem AHV-Fonds. Jeden Tag, so auch heute, fallen fast 5 Millionen Franken Neuschulden an, die der AHV-Fonds wegen der IV zu tragen hat.

Wenn wir nichts dagegen unternehmen, droht der Schweiz der politische Super-GAU. Wenn nicht entschieden gehandelt wird, gerät unsere AHV in ernsthafte Schwierigkeiten. Wegen der IV ist dann das AHV-Grounding vorprogrammiert. Das ist eine Tatsache, die von verschiedenen Kreisen geflissentlich übersehen wird.

Die Zahlen dazu haben wir schwarz auf weiss: Im September 2006 hat das Bundesamt für Sozialversicherung im Auftrag der nationalrätlichen SGK einen Bericht zum Thema Entschuldung der IV und Einrichtung eines IV-Ausgleichsfonds vorgelegt. Neben den verschiedenen Entschuldungsvarianten finden Sie dort auch die schlechte Nachricht, dass ab dem Jahre 2015 die ordentlichen Auszahlungen der AHV-Renten nicht mehr möglich sind. Warum? Weil die IV-Schulden der AHV die Mittel "wegzinsen". Deshalb ist es umso fahrlässiger, wenn gewisse Kreise nun behaupten, dass die gute Anlagerendite des AHV-Fonds beweise, dass die Finanzierungsmechanismen der AHV die demografischen Veränderungen aufzufangen vermögen. Um Anlagerenditen erzielen zu können, braucht es bekanntlich zuerst Mittel, die in diese Anlagen gesteckt werden können. Aber die werden bald nicht mehr vorhanden sein, wenn die IV weiterhin in grossem Ausmass Löcher in den AHV-Fonds frisst.

Was braucht es also, damit unser Patient IV genesen kann und die AHV geschützt wird? Zwei Drittel des Weges dieses wichtigsten Geschäftes der Legislatur haben wir bereits erfolgreich zurückgelegt: Wir haben erstens kurz und schmerzlos der Verfahrensrevision zugestimmt. Zweitens haben wir die 5. IV-Revision im materiellen Bereich speditiv behandelt. Sie bringt uns die Voraussetzungen zur Entlastung des Systems, damit die Zusatzfinanzierung kein Tropfen auf einen heissen Stein wird. Den letzten und dritten Teil des Weges gehen wir heute mit der Behandlung der Zusatzfinanzierung der IV.

Zwei Schwerpunkte stehen dabei zur Debatte: Erstens wird Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlagen, das während der nächsten Jahre anfallende strukturelle Defizit mittels einer proportionalen und befristeten Mehrwertsteuererhöhung zu finanzieren. Zweitens soll der Bund auf eine befristete Zeit von neun Jahren die Schuldzinsen, die die IV dem AHV-Fonds schuldet, zu 100 Prozent übernehmen. Der Schuldenberg der IV wird damit vorübergehend eingefroren. Die Einführung der beiden Massnahmen ist an zwei Bedingungen geknüpft: Zum einen wird die Finanzierung des strukturellen Defizits nur vollzogen, wenn das Volk der 5. IV-Revision zustimmt - mit gutem Grund, denn die 5. IV-Revision ist eine Investition in ein besseres System: Mit ihrem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" wird die finanzielle Situation der IV langfristig entschärft. Die Zusatzfinanzierung ist nur dann kein Tropfen auf den heissen Stein, wenn die entsprechenden materiellen Voraussetzungen zur Entlastung des Systems gegeben sind. Zum anderen wird die Zinslast nur dann vom Bund übernommen, wenn Volk und Stände der Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung des strukturellen Defizits zustimmen. Dieser Verknüpfung hat die Kommission auf Antrag der Finanzkommission hin zugestimmt. Sie will hier ein Sicherheitsventil einbauen, damit bei einem negativen Ausgang der Volksabstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung nicht die Gesamtlast dem Bund zufällt und somit der Sanierungsdruck nachlässt.

Über den Abbau der Gesamtschulden, heute etwa 9,3 Milliarden Franken, wird zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden, spätestens in ungefähr fünf bis sechs Jahren, wenn wir die befristete Mehrwertsteuererhöhung wieder neu beurteilen müssen. Denn zu jenem Zeitpunkt werden wir mehr über die Schuldenentwicklung der IV wissen; und wir werden wissen, welche Einsparungen mit der materiellen 5. IV-Revision tatsächlich erzielt werden können.

Wir haben - die Präsidentin hat es bereits angetönt - eine Vorlage mit zwei Geschäftsnummern vor uns. Zum einen haben wir das Geschäft 05.053 zur Zusatzfinanzierung. Hier geht es um den grundsätzlichen Entscheid, ob wir das strukturelle Defizit der IV einerseits über die Mehrwertsteuer oder andererseits über Lohnbeiträge beseitigen wollen. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen eine befristete proportionale Mehrwertsteuerlösung vor. Zum anderen haben wir das Geschäft 05.052, Vorlage 2 der IV-Revision. Bei dieser Teilrevision will die Kommissionsmehrheit einen Sonderbeitrag des Bundes. Mittels dieses Sonderbeitrages soll der Bund die Zinszahlungen der bestehenden Schuld zu 100 Prozent übernehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass die IV weitere Löcher in den AHV-Fonds frisst. Die Kommissionsminderheit hingegen verlangt vom Bund eine Sonderfinanzierung, was den totalen Schuldenabbau innert sieben Jahren bedeuten und die Bundeskasse 12,6 Milliarden Franken kosten würde. Ganz klar bedeutete diese Lösung der Kommissionsminderheit eine Überstrapazierung des Bundeshaushaltes, mindestens nach Meinung der Kommissionsmehrheit. Zudem hätten wir nach sieben Jahren keine Schulden mehr, keinen Druck zur Verbesserung des IV-Systems, und in absehbarer Zeit würde sich die Geschichte mit den jährlichen Defiziten vermutlich wiederholen.

Warum ist die Zusatzfinanzierung unter zwei Geschäftsnummern geregelt? Dies ist deshalb so, weil die [PAGE 361] Bundesratsparteien vor zwei Jahren in einem Communiqué Folgendes festgehalten haben: "Die Vorlagen zur IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung werden von den eidgenössischen Räten separat behandelt. Die Vorlagen zur Zusatzfinanzierung der IV und zum Schuldenabbau werden nach Abschluss der Beratung über die 5. IV-Revision und nach der Abstimmung über die Kosa-Initiative wieder aufgenommen." Man wollte durch dieses Vorgehen verhindern, dass einerseits eine Finanzierungsvorlage durchkommen könnte, ohne dass auf Leistungsseite griffige Korrekturen vorgenommen werden, andererseits wollte man Klarheit über die Verwendung des Nationalbankgoldes.

Schliesslich ein Wort zur Kommissionsarbeit: Die Kommission nahm ihre Arbeit zur Sache der Zusatzfinanzierung am 6. April 2006 auf. Am 4. Mai entschied sie, eine Subkommission zur Finanzierung der IV einzusetzen. Die Subkommission bestand aus sieben Mitgliedern. Sie hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, Alternativvorschläge zur Entschuldung der IV auszuarbeiten. Am 15. September 2006 wurde der Bericht der Subkommission vorgelegt. Das präzise Zahlenmaterial und die sauber ausgearbeiteten Entschuldungsvarianten bildeten für die Subkommission und die SGK ein hervorragendes Arbeitsinstrument und eine gute Entscheidgrundlage. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der Kommission bei der Verwaltung für ihre Arbeit recht herzlich bedanken. In der Sitzung vom 26. Januar 2007 hiess die SGK in der Gesamtabstimmung beide Geschäfte mit 17 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen gut.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf das Geschäft 05.053 und alsdann die Gutheissung ihrer jeweiligen Entscheide in beiden Vorlagen.