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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-19

Wortprotokoll

Ein wesentlicher Bestandteil des vom Bundesrat am 9. März 2007 verabschiedeten ersten Teilpaketes der zurückgewiesenen Bahnreform 2 ist die Neuregelung der Transportpolizei. Der Bundesrat hat nichts zulasten der Bahnreisenden und des Fahrpersonals beschlossen, im Gegenteil: Der Schutz der Reisenden wird mit der Vorlage ausgedehnt. Bisher konnten nur die SBB von der Bahnpolizei profitieren. Mit der Vorlage wird der Geltungsbereich nun auf alle Transportunternehmen ausgedehnt. Deshalb erfolgt auch ein Namenswechsel von "Bahnpolizei" zu "Sicherheitsdienst der Transportunternehmen".

Die Transportunternehmen können den Sicherheitsdienst mit Bewilligung des Bundesamtes für Verkehr einer privaten Organisation mit Sitz in der Schweiz übertragen. Das BAV erteilt die Bewilligung, wenn die private Organisation für die Einhaltung der massgebenden Vorschriften Gewähr bietet. Die Transportunternehmen bleiben aber für die ordnungsgemässe Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Diese Bestimmung bezweckt primär, für die heute bestehende Securitrans eine Aktiengesellschaft, an der die SBB und die Securitas je hälftig beteiligt sind, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Vorlage steht in keinem Widerspruch zu den dem Bundesrat bekannten Rechtsgutachten.

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