Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-03-19
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Meine Motion hat die gleiche Stossrichtung wie die meiner Vorrednerin. Sie verlangt, dass die Höchstvergütungspreise in der Migel durch ein Vertragssystem, das heisst durch Verträge zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern, abgelöst werden.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung damit, dass mit dem Prinzip der Höchstvergütungsbeträge Vertragslösungen bereits heute möglich sind. Das stimmt. Aber wer hat ein Interesse daran, Verträge abzuschliessen, wenn derjenige, der keinen Vertrag hat, wesentlich höhere Preise verrechnen kann?
Der Bundesrat schreibt auch, dass eine Prüfung nach Kartellgesetz nicht mehr möglich wäre, wenn die Migel dem Tarifsystem des KVG unterstellt würde. Diese Argumentation scheint mir nicht stichhaltig zu sein: Zum einen habe ich noch nie gesehen, dass die Weko im obligatorischen Krankenversicherungsbereich preisdämpfend gewirkt hätte, zum anderen müsste dieses Prinzip, wenn es eine wirksame Möglichkeit im Kampf gegen hohe Preise wäre, auch auf andere Leistungsgebiete angewendet werden. Tatsache ist aber vielmehr, dass heute trotz Preisreduktionen in der Migel zum Teil massiv überhöhte Preise bezahlt werden, im Gegensatz zu vertraglichen Lösungen - da gibt es Differenzen: bei Injektionsmaterialien beispielsweise oder auch bei Inkontinenzmaterialien von bis zu 30 Prozent oder mehr -, wobei diese Verträge immer auf wackligen Füssen stehen: Wenn sich jemand nicht mehr an den Vertrag halten will, kann er die höheren Preise verrechnen, und die Versicherer müssen dann die höheren Preise bei anderen Anbietern trotzdem bezahlen, wenn ein Patient diese Mittel und Gegenstände beim Leistungserbringer mit den höheren Preisen beziehen will.
Ich habe übrigens auch im Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere im obligatorischen Krankenpflegebereich, noch keinen Entscheid der Wettbewerbskommission gesehen, der kostendämpfend gewirkt hätte. Im Gegensatz zur Weko hat der Preisüberwacher im Gesundheitswesen, namentlich im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, namhafte Erfolge zu verzeichnen und einige kostendämpfende Entscheide gefällt.
Sachlich richtig wäre es, wenn der Bundesrat auch im Bereich der Mittel und Gegenstände die Pflichtleistungen definieren würde, die Preisgestaltung aber den Vertragspartnern, das heisst den Leistungserbringern und den Versicherern, überlassen würde, gemäss den üblichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes.
Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen.