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Wäfler Markus · Nationalrat · 2007-03-20

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-03-20

Wortprotokoll

Damit wir bei der IV nicht innert kurzer Zeit ins gleiche Fahrwasser geraten und in ein durch jährliche IV-Defizite kumuliertes Milliardenloch im AHV-Fonds schlittern, müssen nebst einer restriktiven Zusprechung von IV-Renten auch bei der Festsetzung der Beiträge entsprechende Massnahmen getroffen werden. Ich beantrage Ihnen die jährliche Festsetzung der IV-Beiträge in Abhängigkeit vom Resultat der IV-Jahresrechnung. Die Finanzierung der IV muss so gestaltet werden, dass durch den ordentlichen jährlichen Aufwand keine ständigen Defizite entstehen, dies insbesondere, solange die IV aus dem gleichen Fonds finanziert wird wie die AHV. Allfällige Defizite der Jahresrechnungen sind deshalb umgehend durch eine vorübergehende Anhebung der IV-Beiträge zu tilgen. Damit werden auch teure Schuldzinsen vermieden.

Eine solche Lösung ist im Bereich der Sozialversicherungen an und für sich nichts Neues: Beim Krankenversicherungsgesetz werden die Prämien der obligatorischen Grundversicherung ebenfalls in Bezug zur Kostenentwicklung des vorangegangenen Geschäftsjahres festgesetzt. Auch bei der Arbeitslosenversicherung ist im Gesetz eine Art Verschuldungs-Überdruckventil vorgesehen, indem die Beitragssätze bis zur Tilgung der Defizite zeitlich befristet erhöht werden, sobald die kumulierten Defizite einen bestimmten Anteil der versicherten Lohnsumme erreichen. Bei der Erwerbsersatzordnung, beim Beschluss zur Mutterschaftsversicherung, hat dieses Parlament bereits die Erhöhung der Beitragssätze zulasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen.

Die aktuelle Situation und die Entwicklung der vergangenen Jahre bei der Invalidenversicherung zeigen, dass es auch hier zwingend eine Notbremse braucht, damit nicht weiterhin Schuldenwirtschaft betrieben werden kann. Die Aussicht auf einen möglichen IV-Beitrags-Leidensdruck könnte zudem die Motivation stärken, bei den Firmenreorganisationen keine "Mitarbeiterentsorgungen" via IV vorzusehen.

Weiter schlage ich Ihnen vor, dass Arbeitgeber bei den IV-Beiträgen einen Bonusanreiz erhalten sollen, damit sie Personen mit aus gesundheitlichen Gründen beschränkter Leistungsfähigkeit sowie Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten beschäftigen beziehungsweise in ihrem Betrieb integrieren. Dieser Bonus soll in einem direkten Bezug zur Lohnsumme für Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten und Mitarbeitern mit aus gesundheitlichen Gründen beschränkter Leistungsfähigkeit stehen.

Meine Vorschläge sind kleine Mosaiksteinchen, welche im gesamten Paket dazu beitragen können, die IV nachhaltig auf finanziell gesündere Pfade zu lenken.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie um die Unterstützung meiner Anträge.