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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2007-03-20

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-20

Wortprotokoll

Ich gebe hier mit meinem Antrag die Haltung der Finanzkommission und die Einschätzung der Situation durch die Finanzkommission ein. Es war so, dass aufgrund von Artikel 49 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes die SGK mit ihren Anträgen eine Stellungnahme der Finanzkommission einholen musste. Die Finanzkommission hat der SGK vorgeschlagen, eine Verknüpfung zwischen der Verzinsung der Schulden durch die Bundeskasse und der Sanierung durch höhere Beiträge herzustellen, wobei Lohnabzüge oder Mehrwertsteuer nicht im Vordergrund der Diskussion standen, sondern einfach die Verknüpfung, dass der Bund die Zinszahlungen erst dann übernimmt, wenn auch die Sanierung, allenfalls durch das Volk, beschlossen ist. Dann ist der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der 1. Januar 2010.

Nun hat aber die SGK beschlossen - das sehen Sie in Absatz 2 -, dass eine Rückversetzung der Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 vorgenommen wird. Das bedeutet nun, wenn Sie dem so zustimmen, dass die Bundeskasse im Jahre 2010 nachträglich die Zinsbeiträge für die Jahre 2008 und 2009 erbringen muss. Das wäre durch eine Rückstellung im Budget 2008 bedingt. Sie wissen alle, welche Schwierigkeiten momentan auf uns zukommen, wenn wir die Budgetierung für das nächste Jahr im Auge behalten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das mit der Schuldenbremse problematisch wird, und dann müssten diese Zinsen bezahlt werden.

Mein Antrag läuft nun darauf hinaus, dass diese Verknüpfung ab jenem Zeitpunkt vervollständigt wird, in dem die Eingänge eintreffen, die Einnahmen zugunsten der Invalidenversicherung durch die Massnahmen, die jetzt beschlossen werden und vom Volk allenfalls gutzuheissen sind. Es hat auch der Bund die Zinszahlungen zu übernehmen; deshalb die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 und nicht rückwirkend auf den 1. Januar 2008.

Ich danke Ihnen, wenn Sie für dieses Anliegen der Finanzkommission Verständnis aufbringen.