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Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-03-20

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-20

Wortprotokoll

Wenn es uns wirklich Ernst damit ist, die Invalidenversicherung zu sanieren, kommen wir nicht darum herum, uns neben der Lösung für die laufende Finanzierung auch mit dem Thema Entschuldung zu befassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit der Entschuldung der Invalidenversicherung nicht nur diese entlastet und vom Druck befreit wird, sondern dass damit auch Druck von der AHV genommen wird. Die beiden Versicherungen sind - das haben wir gestern auch eindrücklich von Herrn Bundesrat Couchepin gehört - schicksalhaft miteinander verknüpft.

Die SP-Fraktion legt Ihnen mit dem Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Paul) eine Variante für eine vollständige Entschuldung der IV vor. Wir sind der Meinung, dass das Konzept der Mehrheit, das lediglich die Finanzierung der aufgelaufenen Zinsen enthält, nicht genügt. Wir wollen einen Bundesbeitrag, der zu einer vollständigen Entschuldung führt. Wir sind der entschiedenen Meinung, dass die Schuld der Invalidenversicherung, wie sie im Moment besteht, nicht nur auf die Politik, sondern in einem hohen Mass auch auf die Versicherten einen grossen Druck ausübt. Sie sehen sich ständig in der Kritik der Öffentlichkeit und sind teilweise unhaltbaren Vorwürfen ausgesetzt. Nur wenn dieser Druck mit einer vollständigen Entschuldung endlich von der Invalidenversicherung genommen wird, kann wieder sachlich und vernünftig gehandelt und diskutiert werden.

Ich befürchte, dass es gewissen Politikern und Politikerinnen - und Parteien vor allem - nur recht ist, wenn dieser Druck erhalten bleibt. Nur so lässt sich erklären, warum jetzt, wo wir uns endlich mit der Finanzierung der IV beschäftigen, nicht ein ganzer Schritt gemacht wird. Sicher ist es zu begrüssen, wenn die Zinsen der aufgelaufenen Schuld vom Bund übernommen werden. Damit ist ein gewisser Druck weg. Doch ist dies nur der schon vielfach bemühte Tropfen auf den heissen Stein.

Mit einem Sonderbeitrag soll der Bund gemäss unserem Konzept die Entschuldung der IV finanzieren. Auch wenn der Bund, wie Herr Bundesrat Merz in der SGK erwähnt hat, seinen Anteil an die Finanzierung in der Vergangenheit jeweils geleistet hat, ist er doch letztlich für die Invalidenversicherung verantwortlich. Die Invalidenversicherung ist eine der wichtigsten Sozialversicherungen. Es ist Aufgabe des Staates, in diesem Fall des Bundes, dafür zu sorgen, dass diese Versicherung auf gesunden Füssen stehen kann.

Herr Robbiani hat es schon gesagt, und ich wiederhole es auch noch: Der Antrag Kleiner und auch der Antrag Weyeneth sind entschieden abzulehnen. Wenn Sie den Antrag Kleiner annehmen, dann hätten Sie geradeso gut einen Antrag auf Nichteintreten annehmen können. Wenn der Antrag Kleiner durchkommt, wird die Mehrheitslösung mit der Finanzierung der Zinsen gar nie zum Tragen kommen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit II (Rechsteiner Paul) zu folgen und die beiden Einzelanträge abzulehnen.