Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-03-21
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-21
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen beantragen, den Einzelantrag Wehrli abzulehnen.
Sie haben von der Präsidentin gehört, dass der Minderheitsantrag - Zustimmung zum Beschluss des Ständerates - zurückgezogen worden ist. Ich habe diesen zurückgezogen, nachdem die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) sich des Kompromisses halber mit der Fassung der Mehrheit der Kommission einverstanden erklärt hat. Diese Fassung der Kommissionsmehrheit bringt bereits eine Ausweitung des Beschwerderechtes gegenüber der Fassung des Ständerates mit sich, indem auch die Tatsachenüberprüfung bis zu einem gewissen Grade über die Rüge der Bundesrechtsverletzung hinaus möglich wird. Da sich die Kantone damit einverstanden erklärt haben, habe ich keinen Grund mehr gesehen, den Antrag der Minderheit aufrechtzuerhalten.
Im Gegenzug aber würde das, was Herr Wehrli beantragt, das System der Steuerung des Gesundheitswesens im [PAGE 460] stationären Bereich vollständig sprengen; das ergäbe einen totalen Systemwechsel gegenüber heute. Wenn die Betreiber von privaten Einrichtungen in Zukunft die Entscheide der Kantone anfechten könnten, auch in Bezug auf Ermessensentscheide, dann wäre die kantonale Planung im Spitalbereich innert vernünftiger Grenzen nicht mehr möglich. Die kantonale Planung stünde dann immer unter dem Vorbehalt eines Rechtsmittels; das nicht nur im Bereich der reinen Rechtsanwendung, sondern auch darüber hinaus im Bereich der Ermessensbetätigung. Die Planung selber ist ja nichts anderes als eine Ermessensbetätigung. Diese wird von den Kantonen mit Blick auf die im Kanton notwendige Gesundheitsversorgung unternommen. Wer soll das besser beurteilen können als die kantonalen Behörden selber, die die Parameter kennen und diese anwenden müssen? Wie sollen die Kosten im Gesundheitswesen irgendwie in Grenzen gehalten werden können, wenn alle diese Planungsentscheide am Schluss aufgrund von Ermessensverletzungen wieder angefochten werden könnten? In diesem Sinne handelt es sich beim Antrag Wehrli um einen systemsprengenden Antrag, der im Effekt die Spitalplanung aushebeln würde.
Es handelt sich in diesem Sinne nicht um einen juristischen Entscheid, Herr Stamm, sondern - mit Blick auf die Zielsetzung dieser Vorlage - um einen hochpolitischen Entscheid.