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Goll Christine · Nationalrat · 2007-03-21

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Was verlange ich mit meinem Einzelantrag? Fallkostenpauschalen müssen so bemessen werden, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können. Bereits heute ist es so, dass das Arbeitsgesetz in den Spitälern massiv verletzt wird. Das zeigt auch eine Analyse des Seco vom November 2005. In dieser Studie wurden 10 Spitäler in der Schweiz untersucht; hier nur einige Beispiele aus dieser Analyse: In 6 dieser Betriebe kommt es immer wieder vor, dass die Beschäftigten zwischen 80 und 100 Stunden in der Woche arbeiten müssen. In 4 der 10 Betriebe wird von den Angestellten zudem regelmässig verlangt, dass sie 11 oder mehr Tage hintereinander arbeiten. Ein Extremfall ist das Beispiel von 31 Arbeitstagen am Stück, ohne einen einzigen freien Tag. Das sind unhaltbare Zustände in den Schweizer Spitälern. Das hat natürlich nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse des Spitalpersonals, sondern auch auf die Qualität der Leistungen und auf die Situation der Patienten und Patientinnen. Diese sind in solchen Fällen akut gefährdet.

Es besteht die Gefahr, dass nun bei der Bemessung der DRG vom Status quo ausgegangen wird. Genau damit ist der Kostendruck so gross, dass Arbeitgeber weiterhin sagen können, es sei unmöglich, das Arbeitsgesetz einzuhalten und umzusetzen. Fallkostenpauschalen sollen Leistungen vergleichbar machen, DRG dienen also dem Benchmarking. Die Besten - natürlich immer nur unter den finanziellen Aspekten betrachtet - sollen zum Sollwert werden. Diejenigen Spitäler, die das Arbeitsgesetz nicht einhalten, profitieren und werden damit zum Sollwert. Es braucht deshalb klare Vorgaben, wenn diese DRG bemessen werden sollen.

Die drei wichtigsten Gründe für meinen Antrag:

1. Es braucht gerechte Arbeits- und Lohnbedingungen für das Personal, und zwar nicht nur zugunsten der Arbeitnehmenden in den Spitälern, sondern eben auch im Interesse der Qualität und im Interesse der Patienten und Patientinnen. Heute ist es bereits so, dass Gesamtarbeitsverträge in Gefahr sind. Ein Beispiel aus dem Kanton Bern: In den Lohnverhandlungen im Kanton Bern haben die Arbeitgeber aufgrund der neuen Finanzierung schon in diesem Jahr behauptet, sie hätten zum Teil keinen Spielraum für Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleich. Der Druck auf das Personal wird erhöht, wenn die Löhne des ungelernten Personals als Grundlage für die Berechnung der Fallkostenpauschalen genommen werden.

2. Es muss gewährleistet sein, dass keine Unterversorgung für die Patienten und Patientinnen entsteht. Die Einführung von Fallkostenpauschalen ohne klare Kriterien kann zur Folge haben, dass der Kostendruck dazu führt, Patienten und Patientinnen früher aus den Spitälern zu entlassen. Das stellt den Heilungsprozess infrage, erhöht die Kosten, wenn erneute Hospitalisierungen nötig werden, und kann auch zu lebensbedrohenden Situationen führen.

3. Es muss verhindert werden, dass sich negative Auswirkungen für die nachgelagerten Bereiche ergeben. Damit spreche ich vor allem die geplante Neuregelung der Pflegefinanzierung an. Wie wird die Koordination zwischen den Spitälern, den Hausärzten und -ärztinnen, Heimen und Pflegediensten sichergestellt? Wie werden nach einem Spitalaufenthalt anfallende Kosten gedeckt, und was hat das für die Patienten und Patientinnen zur Folge? Es geht nicht an, dass in den Spitälern ein neues Finanzierungssystem eingeführt wird, ohne dass die Auswirkungen auf die nachgelagerten Bereiche, auf das Personal und die Patienten und Patientinnen, berücksichtigt werden.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.