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Borer Roland F. · Nationalrat · 2007-03-21

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21

Wortprotokoll

Die Minderheit Humbel Näf will eigentlich das Gleiche wie der Ständerat; die Ausformulierung im Detail ist aber um einiges präziser. Die Öffnung, dass auch Spitäler, die nicht auf der Spitalliste sind, Leistungen zulasten der Grundversicherung erbringen können, soll jedoch nicht die Regel werden, sondern die Ausnahme bleiben. Auf der anderen Seite macht es aber wenig Sinn, in diesem Bereich Spitälern, die - aus welchen Gründen auch immer - von der Spitalliste ferngehalten werden, zu verbieten, Leistungen erbringen zu können. Das macht wenig Sinn. Es macht auch wenig Sinn angesichts des Umstands, [PAGE 457] dass medizinische Leistungen unter Umständen zunehmend auch ein handelbares Gut darstellen.

Was man aber nicht will: Dass man hier Tür und Tor öffnet, damit Geld verdient werden kann, indem Leistungen verrechnet werden, die über dem Preis liegen, den andere Spitäler, die auf der Spitalliste sind, verlangen können. Die Entschädigungen für Leistungen zulasten der Grundversicherung sind also klar limitiert; sie sind nicht höher, als wenn diese Leistungen durch Spitäler auf der Spitalliste erbracht werden. Weiter gehende Leistungen können in diesen Spitälern natürlich auch erbracht werden; es sind aber Leistungen, die unter das VVG fallen, die also in den Bereich der Zusatzversicherung gehören.

Wir bitten Sie, hier der Minderheit zu folgen - eine Minderheit, die eigentlich das Gleiche will, was der Ständerat anstrebt.

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