Wenger Rico · Ständerat · 2000-09-21
Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-21
Wortprotokoll
Wenn wir das Resultat unserer Kommissionsberatungen betrachten, sehen wir, dass sich die hoch gesteckten Erwartungen aus dem Rückweisungsbeschluss unseres Rates in der Sommersession meines Erachtens zerschlagen haben.
Die damals von verschiedener Seite zur Begründung einer neuerlichen Kommissionsberatung postulierten Empfehlungen sind Schall und Rauch geworden. Nicht zuletzt auch, weil es - wegen des vom Kommissionspräsidenten verordneten Zugzwanges, nach so vielen Jahren seit Einreichung der Parlamentarischen Initiative nun endlich zu einer Lösung zu kommen - nicht gelungen ist, dem Schutz des werdenden Lebens den nötigen gesetzlichen Stellenwert einzuräumen.
Die Koordination mit der Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" liess man unter die Räder kommen. Ein Versuch, den Bundesrat aus seiner Reserve - oder, anders ausgedrückt, aus seiner vornehmen Zurückhaltung - zu locken, wurde auch nicht ernsthaft erwogen. Alles drehte sich im Fristenlösungskreis weiter, wobei auch die Vertreter des so genannten Beratungsmodells nicht dazu zu bewegen waren, mindestens einige die Beratung qualifizierende Elemente in Erwägung zu ziehen.
Mein diesbezüglicher Antrag blieb in der Kommission somit auf der Strecke, obwohl er den in allen offiziellen Anträgen fehlenden qualifizierten Schutz des ungeborenen Lebens durch eine Anpassung des Gesetzes über die Beratungsstellen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichgestellt hätte.
Mit dem Rückweisungsantrag Reimann würde dieser Weg wieder geöffnet. Ich könnte diesem deshalb zustimmen.
In Beachtung der Artikel 7 und 10 der Bundesverfassung müsste eine qualifizierte Beratung zu diesem Zweck durch eine staatliche Instanz erfolgen.
Weil die Schwangere allein innerhalb der Rechtsgüterabwägung Partei ist, kann nur die Recht setzende Instanz, d. h. der Staat durch seine Beratungsstellen, die Interessen des werdenden Kindes wahrnehmen, indem die Beratung lebenszielorientiert gemäss einem umfassend definierten Kriterienkatalog erfolgt. Ärztliche Beratung allein genügt meines Erachtens nicht. Nach einem solchen Verfahren, das es zur Interessenwahrung zugunsten des werdenden Lebens braucht, weil es die Möglichkeit von Willkürentscheiden mindert oder gar ausschliesst, läge dann der Entscheid über den Abbruch bei der Schwangeren allein.
Ich habe auf die Einreichung eines zweiten Minderheitsantrages verzichtet, da ich dessen Chancen aufgrund des aktuellen Meinungsspektrums als sehr gering einschätze. Ich werde sowohl der Kommissionsmehrheit wie auch einer Lösung gemäss Minderheit in dieser Form im Sinn von "gewogen und zu leicht befunden" meine Zustimmung verweigern.
Den letzten Entscheid wird so oder so das Schweizervolk treffen, und das wird in einer Gewissensfrage wie dieser dann sicher der weiseste Entscheid sein.
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