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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-03-21

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Das Büro hat eine scheinbar gerechte Lösung getroffen, indem es die 240 Minuten durch 200 Köpfe geteilt hat; daraus haben pro Kopf hier im Saal 1,2 Minuten Redezeit resultiert. Das macht dann eben die entsprechenden Redezeiten aus, die den Fraktionen gemäss der Anzahl ihrer Mitglieder zugeteilt worden sind.

Ich kann die Grünen trösten: Die EVP/EDU-Fraktion hat 13 Vorstösse zur Thematik hängig. Für diese 13 Vorstösse stehen uns 6 Minuten zur Verfügung - nicht einmal eine halbe Minute pro Vorstoss. Das zeigt natürlich, dass diese Lösung des Büros zwar "gerecht", aber nicht sachgerecht ist. Eine sachgerechte Zuteilung der Redezeiten hätte sich in Bezug auf die Anzahl der eingereichten Vorstösse pro Fraktion errechnen müssen; dann hätte das gestimmt. Dann hätte man auch entsprechend der Anzahl Vorstösse gleich viel Redezeit pro Vorstoss erhalten können.

Es ist aber jetzt so entschieden worden; ich muss Ihnen sagen, dass wir von unserer Fraktion her diese Tatsache bereits vor dieser Session bemängelt haben. Es kommen heute Anträge für Verlängerung oder für Verkürzung der Redezeit, und das kann es auch nicht sein. Man kann die Bedingungen einer Debatte, die seit 14 Tagen klar mit den Randbedingungen angekündigt ist, nicht einen halben Tag vorher ändern; wir müssen uns an ein Programm halten. Mich stört es wahnsinnig, wenn wir ein Programm haben, das bis 9 oder bis 10 Uhr geht, und dann bis halb elf diskutieren. Das darf nicht sein, wir müssen auch in zeitlicher Hinsicht geordnete Abläufe haben. Sosehr ich den Antrag der Grünen verstehe und sosehr ich ihn vor 14 Tagen unterstützt hätte, heute muss ich sagen: Ihr seid zu spät. Wir haben den Antrag auf Verlängerung der Debatte vor dieser Session gestellt. Er ist abgewiesen worden; wir haben uns damit abgefunden und gehen jetzt mit den Bedingungen, wie wir sie jetzt haben, in die Debatte und machen das Beste daraus.

Ich empfehle Ihnen also, weder den einen noch den anderen Ordnungsantrag anzunehmen.