Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-03-21
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, bei Artikel 39 Absatz 2bis der Fassung der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bereits mit dem neuen Finanzausgleich werden die Kantone zu einer besseren Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der hochspezialisierten Medizin angehalten. Wir sehen, wie schwer sich die Kantone in diesem Bereich tun; Frau Schenker hat auf die unterschiedlichen Gutachten und Gegengutachten hingewiesen. Ich bitte Sie dennoch, beide Minderheitsanträge abzulehnen.
Der Antrag der Minderheit I (Rossini) will die Kompetenz direkt auf den Bund übertragen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Kantone den verfassungsmässigen Auftrag haben, für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sorgen; dazu gehört auch der Bereich der hochspezialisierten Medizin. Wir müssen daher den Kantonen die Zeit geben, sich zu koordinieren; der Bund soll subsidiär eingreifen können.
Deshalb ist auch der Antrag der Minderheit II (Bortoluzzi) abzulehnen, der dem Bund keine Kompetenz in diesem Bereich geben will. Ich möchte Herrn Bortoluzzi, der sehr auf den Standort Zürich gepocht hat, darauf hinweisen, dass wir uns hier in einem obligatorischen Sozialversicherungsbereich bewegen und nicht Wirtschaftsförderung oder Standortpolitik machen können, sondern eine qualitativ gute und kosteneffiziente Versorgung der Bevölkerung zu garantieren haben.
Es wurde die Frage gestellt: Was ist hochspezialisierte Medizin? Herr Stahl hat auf die Transplantationsmedizin verwiesen. Wir haben natürlich nicht nur in der Transplantationsmedizin zu tiefe Fallzahlen pro Spital, gerade im Vergleich mit europäischen Zentren. Hier möchte ich auch die Verbindung zu Absatz 2ter machen. Herr Bundesrat Couchepin hat ja auch schon darauf hingewiesen, wie verschiedene Votanten vorher, dass Absatz 2ter, der dem Bund die Kompetenz gibt, Grundlagen für die Planung zu erstellen, in engem Zusammenhang steht mit Absatz 2bis. Es ist auch im hochspezialisierten Bereich so, dass gewisse Fallzahlen erreicht werden sollten. Hier muss der Bund die Kompetenz haben, im Interesse von Qualität und Wirtschaftlichkeit Vorgaben zu machen und Mindestfallzahlen vorzugeben.
Ich bitte Sie daher, bei Absatz 2bis der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.