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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21

Wortprotokoll

Die sogenannte Spitzenmedizin gibt ja immer wieder zu reden. Die Kantone diskutieren schon länger darüber, wie sie die entsprechenden Einrichtungen koordinieren sollen. Hier schlägt die Mehrheit nun vor, dass der Bund eine gewisse Kompetenz bekommt, in diese Diskussion einzugreifen. Es gibt dazu folgende Argumente anzubringen, die gegen eine Aufnahme der Spitzenmedizin ins Gesetz sprechen:

Erstens einmal ist da die Frage: Was ist Spitzenmedizin? Heute gehören medizinische Leistungen zum Alltag, die noch vor wenigen Jahren als Sensation und eben als Spitzenmedizin bezeichnet wurden. Hier findet eine Entwicklung statt, die allein schon aufgrund der Fragestellung, was dann die Spitzenmedizin wirklich betreffe, eine unklare Situation ergeben wird.

Solche Einrichtungen - das ist der zweite Punkt - in der Nähe von Universitäten oder als Teil von Universitätsspitälern gehören zum Bereich der Ausbildung. Es ist damit auch eine Bildungsfrage verbunden.

Als Drittes, und das ist mir als Zürcher besonders wichtig: Ein Angebot an hochspezialisierter Medizin gehört in unserem Land zu jedem Wirtschaftsstandort mit internationaler Ausstrahlung. Es ist nicht eine Frage der Grundversicherungsregelung, einem Wirtschaftszentrum vorzuschreiben, ein Standort für spitzenmedizinische Leistungen und Einrichtungen zu sein. Die Aufgabe ist - und da gehen wir ja mit dieser Vorlage den richtigen Weg -, den Versicherten zu günstigen Bedingungen die Leistungen zugänglich zu machen. Kantone oder Städte haben die für die Grundversicherung unnötigen Strukturen, das, was über den Grundbedarf hinausgeht, das, was eben standortbezogen ist, selbst zu bezahlen. Wenn wir hier mit Fallpauschalen arbeiten, dann sind die Verträge mit diesen Einrichtungen entsprechend dieser Vorlage auszugestalten, und es braucht keine neue Planungskompetenz des Bundes, die sich aus dem Mehrheitsantrag ableiten liesse.

Ich möchte Sie also bitten, auf diesen Einschub der hochspezialisierten Medizin, auf diese Planungskompetenz des Bundes zu verzichten. Sie ist weiterhin den Kantonen zu überlassen. Der Zugang zu diesen Leistungen der [PAGE 432] Grundversicherung zu günstigen und wirtschaftlichen Bedingungen ist vertraglich zu regeln. Die darüber hinaus entstehenden Kosten sind den Kantonen und den Städten zu überlassen.

Ich bitte Sie also, unserem Streichungsantrag zuzustimmen.

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