Lexipedia

Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-03-21

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Artikel 39 enthält in mehrfacher Hinsicht Zündstoff. Nachdem wir nun über die Frage der privaten Trägerschaften abgestimmt haben, kommen wir zum zweiten heissen Thema. Beim nicht minder umstrittenen Punkt in Artikel 39 geht es um die Frage der Spitzenmedizin, genauer gesagt um die Planungskompetenzen in der Spitzenmedizin.

Unsere Gesetzgebung sieht vor, dass die Planung der Gesundheitsversorgung durch die Kantone erfolgen soll. Seit Längerem ist ein Prozess im Gange, in dem es um die Planung der prestigeträchtigen und kostenintensiven Spitzenmedizin geht. Sie wissen, dass es die betroffenen Kantone und die GDK bis heute nicht geschafft haben, sich zu einigen. Da wird eine Netzwerklösung gegen eine Zwei-Standorte-Lösung abgewogen. Es wurden Gutachten erstellt, die für die eine Lösung plädieren, und Gegengutachten, die die andere Lösung favorisieren. Eine Einigung wurde bis heute nicht erzielt. Es liegt auf der Hand, dass es den involvierten Akteuren sehr schwerfällt, eine Lösung zu präsentieren. Es geht um viel Macht, um viel Geld und um viel Prestige. Ohne die ordnende Hand des Bundes wird dieses Kapitel nie abgeschlossen werden.

Die SP-Fraktion schlägt Ihnen mit dem Antrag der Minderheit I (Rossini) vor, eine klare Regelung zu treffen, die dem Bund die Kompetenzen gibt, die er braucht. In der Kommission wurde diskutiert, ob diese Bestimmung mit der Verfassung kompatibel sei. Wie zu erwarten war, waren sich in dieser Frage nicht alle befragten Juristinnen und Juristen einig. Diese Frage ist politisch zu beantworten, und politisch ist die Antwort klar: Es braucht eine Planung für die spitzenmedizinische Versorgung in unserem Land, und die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Kantone nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen. Somit ist Handlungsbedarf gegeben.

Lassen Sie uns handeln und den Antrag der Minderheit I (Rossini) annehmen!

Bei Absatz 2ter werden wir der Mehrheit folgen. Auch hier sehen wir eine Verantwortung des Bundes. Spitalplanung ist eine schwierige Aufgabe, an der sich schon mancher Gesundheitsdirektor und manche Gesundheitsdirektorin die Zähne ausgebissen hat. Wenn sich die Kantone an klar vorgegebene und möglichst objektive Kriterien halten können, ist das hilfreich. Es ist Aufgabe des Bundes, die Kantone in ihrer Planung zu unterstützen. Zum gleichen Absatz ist in der Zwischenzeit ein Einzelantrag Gutzwiller eingegangen. Einerseits ist dessen Formulierung aus meiner Sicht nicht sehr klar: Was bedeutet zum Beispiel Planung auf der Grundlage von Grundversorgung? Andererseits öffnet Herr Gutzwiller mit dieser unklaren Formulierung Tür und Tor für Beschwerden. Wenn wir wirklich wollen, dass die Kantone planen, müssen sie das notwendige Instrumentarium zur Planung haben, und dazu gehören in erster Linie klare Kriterien.

Ich bitte Sie, unsere Anträge zu unterstützen.