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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-21

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zum Unterschied zwischen der Lösung der Mehrheit und derjenigen der Minderheit I (Beck). Durch alle Voten von Herrn Beck zieht sich ein Misstrauen der Kasse gegenüber, sie könne ihre Leistungen nicht finanzieren. Dieses Misstrauen ist ungerechtfertigt, weil es versicherungsmathematisch nachweisbar ist, dass sie ihre Leistungen erbringen kann. Aber hier versucht Herr Beck etwas, was an sich selbstverständlich ist. Es geht um die Frage, wie der Teuerungsausgleich - wie hoch er auch immer sein mag - finanziert werden soll. Die Mehrheit sagt, die Höhe des Teuerungsausgleichs auf den Renten bestimme sich nach dem Vermögensertrag. Das heisst, der Teuerungsausgleich muss in erster Linie aus dem Vermögensertrag finanziert werden.

Nun stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Vermögensertrag nicht ausreicht. Es ist, auch bei der Lösung der Mehrheit, selbstverständlich so, dass der Arbeitgeber den fehlenden Beitrag bis zur Garantie entrichten muss, die der Arbeitgeber gewährt hat. Herr Beck möchte das mit seinem Minderheitsantrag ausdrücklich sagen. Aber dieser Minderheitsantrag verwirrt, und zwar deshalb, weil nicht mehr klar ist, ob der Arbeitgeber alles zahlen muss oder ob vom Vermögensertrag das, was möglich ist, an die Teuerung bezahlt werden muss. So gesehen wird es unklarer. Wenn wir das Gleiche meinen, können Sie von mir aus im Prinzip entscheiden, wie Sie wollen. Wir müssten dann im Ständerat noch einmal überlegen, ob wir die Formulierung sauberer machen könnten. Aber ich glaube, Herr Beck, wir meinen im Prinzip dasselbe. Wir sind der Meinung, es brauche Ihren Zusatz nicht. Aber wenn Sie der Minderheit I zustimmen, muss man im Ständerat noch einmal darüber nachdenken.

Die eigentliche Grundsatzfrage ist jedoch eine andere: Wie hoch soll der garantierte Teuerungsausgleich sein? Bis jetzt war der Ausgleich voll garantiert. Man hat ihn immer gleich bezahlt, wie für die Aktiven. Es stellt sich nun die Frage, ob wir den Rentnern eine volle Garantie geben müssen, wie das die Verbände haben wollten - ich verstehe die Verbände und deren Anliegen, die Herr Vollmer hier vertritt.

Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass eine Kasse mit dem Leistungsprimat im Prinzip fast alle Risiken auf den Arbeitgeber überwälzt und nicht auf den Arbeitnehmer.

Ich habe Ihnen gesagt, dass wir, um die Risikolage etwas ausgewogener zu gestalten, zwei Bremsen einbauen möchten. Die eine ist Artikel 16, der unbestritten ist. Die zweite Bremse besteht darin, dass wir die Teuerung nur zu 50 Prozent garantieren möchten und nicht zu 100 Prozent. Ich glaube, wir brauchen diese Sicherung für Zeiten hoher Inflation, in denen sonst Finanzierungsprobleme entstehen könnten.

Auf der anderen Seite glaube ich doch, dass die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass eine gut gemanagte Kasse, die gute Vermögensanlagen tätigt, auch durchaus in der Lage ist, in fast allen Jahren die Teuerung voll zu finanzieren. Ich habe hier eine Liste über die letzten Jahre, die von gewissen Annahmen ausgeht: In 10 von 14 Jahren konnte der Teuerungsausgleich problemlos ausbezahlt werden. In Jahren, in denen mehr hereinkommt, kann man dieses Geld für schlechtere Jahre horten. Wir gehen also davon aus, dass die Kasse im Allgemeinen in der Lage sein dürfte, den Teuerungsausgleich zu finanzieren, aber wir können und wollen es nicht garantieren. Der Bund übernimmt aber noch eine Zeit lang die Garantie, nämlich so lange, bis es finanziert ist und man die Vermögen wirklich gut anlegen kann. Das kann man im Moment erst partiell.

Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen empfehlen möchte, dem Antrag der Mehrheit oder der Minderheit I (Beck) - was dann auch immer obsiegt - zuzustimmen, die beide den [PAGE 2640] Teuerungsausgleich beim Bund nur zu 50 Prozent garantieren wollen, und nicht der Minderheit II (Vollmer), die einen vollen Teuerungsausgleich garantieren will. Im Übrigen ziehe ich den Antrag der Mehrheit jenem der Minderheit I vor, aber letztlich meinen sie dasselbe. Sollten Sie der Minderheit I zustimmen, müssten wir dann im Ständerat wegen der genauen Formulierung noch einmal über die Bücher.