Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-03-22

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Die Maxime lautet: Erhaltung einer echten, d. h. inhaltlichen Pressevielfalt im demokratie- und staatspolitischen Interesse. Dieser Maxime entsprechend wurde versucht, in der Verfassung einen Medienartikel im Sinne einer direkten Presseförderung festzuschreiben. Dieser Versuch ist im Jahre 2004 gescheitert. Dieser Maxime folgend wurde aber auch die Unterstützung der Posttaxenverbilligung von 100 auf 80 Millionen Franken reduziert, und unter dieser Maxime wurde mit dem Entlastungsprogramm 2003 auch die ganze Verbilligung auf das Jahr 2007 befristet - dies immer unter der Annahme, dass bis dann neue Bestimmungen über die Presseförderung vorliegen würden. Unternehmen wie die vorgesehene Abschaffung der Posttaxenverbilligung auf Ende Jahr, die seinerzeitige Reduktion der Unterstützung und der Versuch, einen Medienartikel in die Verfassung zu implantieren, standen alle unter der Maxime der Erhaltung einer inhaltlichen Pressevielfalt im demokratie- und staatspolitischen Interesse unseres Landes.

Die jetzt vorgeschlagenen Bestimmungen orientieren sich aus unserer Sicht leider am alten System und beheben dementsprechend auch dessen Mängel nicht. Will man aber den Verlegern der Mitgliederpresse garantieren, dass sie auch nach 2007 - das ist schon sehr bald - von Vergünstigungen profitieren und dementsprechend ihre verlegerische Tätigkeit planen können, so gibt es nur diesen Weg. Im erläuternden Bericht der SPK vom 20. Oktober 2006 werden unter Ziffer 2.4 auch Ideen für ein alternatives Modell präsentiert, das vermehrt auf der Vergünstigung der Frühzustellung basiert und nicht auf dem Modell der Postzustellung. Die Umsetzung dieses und anderer möglicher Modelle braucht jedoch Zeit. Es kann deshalb nur für die Zukunft ins Auge gefasst werden und ist noch nicht reif für eine Ablösung des jetzigen Modells im nächsten Jahr. Deshalb wird die hier präsentierte Vorlage befristet.

Herr Kollege Weyeneth bezeichnet das heutige Modell als Auslaufmodell. Dieser Meinung sind wir nicht bezüglich Unterstützung der Pressevielfalt, dieser Meinung sind wir aber bezüglich dieses Modells. Wenn Herr Kollege Weyeneth nun als mögliches neues Modell formuliert hat, es sei nur diejenige Presse zu unterstützen, welche auch am Erscheinungstag zugestellt wird, so ist das eine mögliche Variante für eine Neuauflage. Diese Variante wie auch die Variante des Umschwenkens auf die Frühzustellung müssen zuerst diskutiert werden. Wir stellen uns vor, dass die SPK die Erarbeitung eines neuen Modells nach Gutheissung der heutigen Vorlage umgehend an die Hand nehmen wird. Wir sind uns im Grundsatz also bezüglich der Fundamentalopposition zu Absatz 5 nicht einig, aber wir sind uns einig, dass das jetzige Modell nicht befriedigt.

Wir von der FDP haben uns schon immer positiv zur Presseförderung gestellt, eben auch wieder gemäss der Maxime der Erhaltung einer Ideen- und Medienvielfalt. Wir standen auch dazu, dass eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des Service public durch die öffentliche Hand angemessen ist. Aber wir haben schon früh, 2002, in einem Papier einen Systemwechsel weg von der heutigen Posttaxenverbilligung hin zu einer direkten Presseförderung gefordert. Wir unterstützen die jetzige Vorlage trotz ordnungspolitischer Bedenken. Wir unterstützen insbesondere die Ergänzung des Systems der Einheitspreise durch das Element der spezifischen Presseförderung für kleinauflagige Titel gemäss Absatz 6.

Wir unterstützen das Modell insgesamt, trotz Bedenken, aber wir verlangen die Erarbeitung eines neuen Modells, sei es gemäss der Idee von Herrn Weyeneth, sei es mit Schwergewichtssetzung auf die Frühzustellung. Sollte innerhalb der nun aufzuerlegenden Frist kein alternatives Modell gefunden werden können, ist es sehr wohl möglich, dass wir dann Nein zur Fortsetzung der jetzigen Presseförderung sagen. Wir haben in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass eine Befristung von fünf Jahren eingeführt wird. Wir sind der Auffassung, dass das genügen sollte, um ein neues, effizienteres Förderungsmodell zu erarbeiten.

Wir kommen somit zu den folgenden Empfehlungen zu den Minderheits- und Einzelanträgen: Grundsätzlich sind wir also für die Fortsetzung bzw. die Wiedereinführung der indirekten Presseförderung. Wir lehnen den Minderheitsantrag I ab. Herr Kollege Weyeneth hat vorhin seine Bedenken angemeldet; wir teilen diese nicht. Insbesondere haben wir auch immer die Idee verworfen, dass man die Post zwar zu dieser vergünstigten Zustellung verpflichtet, sie aber nicht dafür entschädigt. Das geht unseres Erachtens nicht, Gewinn seitens der Post hin oder her. Wir können nicht ein Unternehmen, das wir noch mehr liberalisieren wollen, dieser Pflicht unterwerfen, ohne es dafür zu entschädigen. Wir lehnen also den Minderheitsantrag I ganz klar ab, unter dem Vorbehalt, dass wir dann eben nach fünf oder sieben Jahren ein neues Modell gefunden haben.

Wir lehnen aber auch die Minderheitsanträge IV und V ab. Wir müssen Herrn Kollege Lustenberger sagen, dass die Planungssicherheit für Kleinverlage und die Mitgliederpresse auch dann besteht, wenn sie nun dieser Befristung - sei es auf fünf oder auf sieben Jahre - unterworfen werden. Wir sind deshalb für eine generelle Befristung beider Unterstützungsformen.

Bei den Abgeltungshöhen gemäss den Minderheiten II und III unterstützen wir die Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass die 60 Millionen und die 20 Millionen Franken die obere Grenze sind - und nicht nur eine Mindestsubventionssumme -, damit die finanzpolitischen Ziele des Bundesrates, die wir natürlich mit der Vorlage ohnehin nicht einhalten, nicht noch mehr verletzt werden.

Zum Antrag Leutenegger Filippo: Ich habe es bereits angetönt, dass wir den Hauptantrag unterstützen; das entspricht unserer Vernehmlassungsantwort und unserem Antrag. Eine Befristung auf fünf Jahre scheint uns angemessen zu sein. Wenn wir innert fünf Jahren nicht ein neues Modell gefunden haben, dann ist es auch nicht sehr wahrscheinlich, dass wir das innert sieben Jahren tun können.

Zum Eventualantrag Leutenegger Filippo: Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen; er erfolgt natürlich unter finanzpolitischen Aspekten. Er gibt aber auch der Meinung des Antragstellers Ausdruck, dass das Unterstützungsmodell tel quel untauglich sei. Dieser Meinung sind wir in unserer Fraktion zum Teil auch, zum Teil aber nicht. Es ist deshalb möglich, dass Teile unserer Fraktion dem Eventualantrag zustimmen werden - unter finanzpolitischen Aspekten -, ein Teil unserer Fraktion wird ihn aber unter staats- und demokratiepolitischen Aspekten verwerfen. Die Abstimmung über diesen Eventualantrag können wir aber vermeiden, wenn wir dem Hauptantrag Leutenegger Filippo zustimmen. Deshalb ist die FDP-Fraktion ganz klar der Auffassung, dass die Befristung auf fünf Jahre angemessen sei.

Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, überall der Mehrheit zu folgen und den Hauptantrag Leutenegger Filippo zu unterstützen.