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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2007-03-22

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Die Vielfalt der Presse ist ein Anliegen, welches die Staatspolitische Kommission des Nationalrates schon seit Ende der Neunzigerjahre beschäftigt. Die Kommission ist überzeugt, dass aus demokratie- und staatspolitischer Sicht ein vielfältiger Pressemarkt von enormer Bedeutung ist. Die Vielfalt des Pressemarktes ist jedoch gerade auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet, insbesondere die Kleinverleger kämpfen um ihr Überleben. Die noch bis Ende 2007 bestehende, im Postgesetz vorgesehene Verbilligung der Posttaxen ist die einzige Form indirekter staatlicher Presseförderung, welche insbesondere für Kleinverlage von entscheidender Wichtigkeit ist. Dass der Erhalt einer richtigen, d. h. inhaltlichen Pressevielfalt im demokratie- und staatspolitischen Interesse ist, ist der Staatspolitischen Kommission nach der Anhörung der verschiedensten Organisationen und nach Kenntnisnahme der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens voll bewusst geworden, vor allem nachdem der Versuch, in der Verfassung einen Medienartikel festzuschreiben, im Jahr 2004 im Ständerat scheiterte. Damit hätte unter anderem das in Artikel 15 des Postgesetzes seit den Neunzigerjahren gesetzlich verankerte System der indirekten Presseförderung durch Taxenverbilligungen durch eine direkte Presseförderung abgelöst werden sollen.

Im Hinblick auf die Verfassungsgrundlage ist die Posttaxenverbilligung mit dem Entlastungsprogramm 2003 von 100 auf 80 Millionen Franken reduziert und auf Ende 2007 befristet worden; dies ausdrücklich in der Annahme, dass bis dahin neue Bestimmungen über die Presseförderung vorliegen würden. Die Reduktion auf 80 Millionen Franken wurde mit dem Entlastungsprogramm 2003 beschlossen. Nach diesem Entscheid verlangte eine Motion der SPK-SR (04.3433) im August 2004 die Aufrechterhaltung des Systems der Posttaxenverbilligung. Der Ständerat stimmte dieser Motion einstimmig zu, der Nationalrat mit 74 zu 62 Stimmen. Im Dezember 2005 liess der Bundesrat verlauten, er wolle die [PAGE 508] Motion nicht umsetzen und die indirekte Presseförderung Ende 2007 auslaufen lassen.

Einmal mehr verweigerte der Bundesrat einer angenommenen Motion die Anerkennung der im Parlamentsgesetz festgeschriebenen Verbindlichkeit. Er stellte finanzielle Überlegungen an, und zusätzlich kam er nach der Prüfung mehrerer Varianten zum Schluss, es gebe keine mehrheitsfähige Lösung, welche die erhofften Wirkungen im Sinne der Förderung der Pressevielfalt enthalte. Trotz dieser Bedenken hätte der Bundesrat dem Auftrag des Parlamentes nachkommen und ihm Regelungsvorschläge unterbreiten müssen. Zumindest hätte eine sofortige Information der zuständigen Kommission erfolgen müssen, damit sie hätte handeln können. Ihre Staatspolitische Kommission hat vom Ansinnen des Bundesrates aus der Presse erfahren und sofort gehandelt.

Angesichts des Zeitdrucks entschloss sich die Staatspolitische Kommission, mittels einer Kommissionsinitiative die gesetzlichen Grundlagen in Artikel 15 des Postgesetzes selber zu erarbeiten. Diesem Vorgehen stimmte die SPK-SR einstimmig - bei 1 Enthaltung - zu. In der Folge erarbeitete eine Subkommission zuhanden der Staatspolitischen Kommission einen Vorschlag, bei dem es sich im Wesentlichen um die vorliegende Vorlage handelte. Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige System weiterzuführen, nach dem die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften distanzunabhängige Vorzugspreise zu gewähren hat, wofür sie vom Bund mit maximal 60 Millionen Franken pro Jahr entschädigt wird. Die Post wird verpflichtet, das bisherige Tarifsystem beizubehalten und damit die Beibehaltung der bestehenden Preise sicherzustellen. Zusätzlich wird neu vorgesehen, dass der Bund der Post pro Jahr 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt, mit denen die Post zusätzliche Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel, unter anderem der Mitgliederpresse, vornehmen soll.

Die vorgeschlagene Bestimmung orientiert sich somit am alten System und behebt sicher nicht alle Mängel desselben. Die Post wird nach wie vor dazu verpflichtet, distanzunabhängige Tarife zu gewähren, wofür sie vom Bund entschädigt wird. Als neues Element kommt die spezifische Förderung kleinauflagiger Titel hinzu; diese Idee wurde vom Modell, welches von den Verlegern und der Post erarbeitet worden war, übernommen. Im Unterschied zu diesem Modell will die Kommission jedoch kein neues Tarifsystem einführen, das für die Verleger viele Unsicherheiten brächte und die kleine Mitgliederpresse enorm benachteiligen würde. Will man den Kleinverlegern jedoch garantieren, dass sie auch nach 2007 von Vergünstigungen profitieren können, so gibt es nur diesen Weg, den wir Ihnen hier vorschlagen.

Es werden im vorliegenden Bericht der Kommission auch Ideen für ein alternatives, vermehrt auf der Vergünstigung der Frühzustellung basierendes Modell präsentiert. Die Umsetzung desselben würde jedoch längere Zeit beanspruchen und kann deshalb nur für die Zukunft ins Auge gefasst werden. Deshalb wird die hier präsentierte Vorlage unter diesen Umständen auf sieben Jahre, bis Ende 2014, befristet.

Die Staatspolitische Kommission verabschiedete die Vorlage mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, und mit dem knappen Ergebnis von 12 zu 11 Stimmen beantragt die Finanzkommission die Ablehnung der Presseförderung. Wenn selbst die Finanzkommission, welche neuen Ausgaben naturgemäss skeptisch gegenübersteht, die Vorlage nur äusserst knapp, mit 12 zu 11 Stimmen, ablehnt, ist dies ein Zeichen dafür, dass das Bedürfnis voll und ganz anerkannt ist. Zur ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates ist noch zu bemerken, dass dieser offenbar nicht zur Kenntnis genommen hat oder nehmen wollte, dass seit der Ablehnung des Verfassungsartikels für eine direkte Presseförderung eine neue Ausgangslage besteht. Wenn er in seiner Stellungnahme den Willen des Parlamentes zitiert und dann auf den Beschluss vom Dezember 2002 verweist, wonach die indirekte Presseförderung Ende 2007 aufgehoben werden soll, so übersieht er, dass inzwischen eine Vorlage für eine direkte Presseförderung gescheitert ist und dass das Parlament deshalb mit einer Motion die Aufrechterhaltung der indirekten Presseförderung beschlossen hat.

Der Wille des Parlamentes kommt in der vom Ständerat 2004 und vom Nationalrat 2005 deutlich überwiesenen Motion 04.3433, "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten", zum Ausdruck. Er besteht darin, dass man in Ermangelung einer Verfassungsgrundlage für eine zielgerichtete, direkte Presseförderung - wozu der Bundesrat leider auch nicht Hand geboten hat - wenigstens die Posttaxenverbilligung, welche für kleine Verlage von existenzieller Bedeutung ist, aufrechterhalten will. Diesen Willen des Parlamentes hat nun die Staatspolitische Kommission Ihres Rates anstelle des Bundesrates mit der vorliegenden Vorlage umgesetzt.

Zum materiell vom Bundesrat erhobenen Vorwurf, dass es sich um ein Giesskannensystem handle: Der Bundesrat weiss genau, dass der Einbezug der grossen Verlage im Interesse der kleinen ist. Nur dank dem Volumen der Grossverlage ist es der Post überhaupt möglich, die Verbilligungen zu gewähren. Eine gezielte Förderung nur der kleinen Verleger wäre nur mit einer direkten Presseförderung möglich, wogegen sich der Bundesrat seinerzeit leider auch gewehrt hat.

Ich beantrage Ihnen im Namen der grossen Mehrheit der Kommission - das Ergebnis lautete 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - entgegen dem Antrag des Bundesrates, auf diese Vorlage einzutreten, überall der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen und damit den Verlegern, vor allem den kleinen Verlegern, eine Chance zu geben.