preparatory:AB 74157
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst ein Wort sagen zu dem, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits angetönt haben, nämlich zum Verhalten des Bundesrates bezüglich dieser Problematik und dieser nicht ganz einfachen Geschichte; es passiert ja hier sozusagen eine Zangengeburt.
Herr Bundesrat Leuenberger: Das Verhalten des Bundesrates in dieser Angelegenheit ist ein schlechtes Beispiel, wie sich die Exekutive bei einer korrekten Auslegung der Gewaltenteilung zu verhalten hat. Ich rede bewusst von [PAGE 514] Gewaltenteilung und nicht von Gewaltentrennung. Aber wissen Sie: Wenn die beiden Kammern des Parlamentes in der Schweiz eine Motion überweisen und dem Bundesrat damit gemäss Parlamentsgesetz einen Auftrag erteilen, entweder eine Massnahme zu vollziehen, die im eigenen Bereich des Bundesrates liegt, oder dann eine Vorlage zu bringen, und der Bundesrat eine Verweigerungshaltung gegenüber diesem Auftrag einnimmt, indem er nichts macht und dann noch den "Mut" hat, das Ganze vis-à-vis dem Parlament in zwei Sätzen abzuhandeln, ist dies für eine gute Kultur zwischen Exekutive und Legislative - und umgekehrt - nicht förderlich. Ich bitte Sie, dieses Missfallen des Parlamentes - es ist nicht nur mein persönliches - dem Bundesrat auch so mitzuteilen; so sollten in der Schweiz die beiden Gewalten nicht miteinander funktionieren.
Nach dieser staatspolitischen Einleitung fahren wir weiter - auch staatspolitisch, nämlich mit der Pressevielfalt. Die Pressevielfalt ist in der Schweiz ein Service-public-Auftrag par excellence. Es ist nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - also von Einzelpersonen -, diese Pressevielfalt zu erhalten und daran zu partizipieren. Es ist im genau gleichen Ausmass auch im Interesse des Staates an und für sich, dass diese Pressevielfalt im Rahmen der direkten Demokratie funktioniert.
Diese Pressevielfalt hat eine viel höhere Bedeutung, als wir landläufig annehmen. Wir würden erst dann merken, dass wir ein hohes Gut verloren haben, wenn wir die Pressevielfalt im heutigen Ausmass nicht mehr hätten. Damit meine ich die Vielfalt bei den Tageszeitungen, die ja nicht mehr im gleichen Ausmass vorhanden ist, wie wir es vor zwanzig, dreissig Jahren gewohnt waren. Herr Schelbert hat die Situation im Kanton Luzern dargestellt, wo mit den Regional- und Lokalzeitungen noch eine solche Vielfalt besteht. Wir Luzernerinnen und Luzerner schauen mit etwas Wehmut zurück auf die Tage, als die Abonnenten im Kanton Luzern und in der Zentralschweiz zwischen dem "Vaterland", dem "Luzerner Tagblatt" und den "Luzerner Neusten Nachrichten" auswählen konnten. Das hat die Parteienlandschaft und letztlich auch die staatspolitische Dimension des Ringens nach Lösungen bei politischen Sachfragen geprägt.
Nun stellen wir fest, dass diese Konzentration der Zeitungen immer noch weitergeht. Wenn wir hier mit dieser Vorlage ein bisschen Gegensteuer geben können, vor allem auch bei den lokalen und regionalen Zeitungen mit kleiner Auflage, dann machen wir staatspolitisch eine gute Sache.
Aus diesen Überlegungen heraus bittet Sie die CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und grundsätzlich den Anträgen der Mehrheit zu folgen - mit Ausnahme des Minderheitsantrages V. Wir sind dezidiert der Auffassung, dass wir hier keine zeitliche Befristung einfügen sollten, sondern die Rechtssicherheit für die kleinen und mittleren Blätter und Verlage auch in Zukunft, über die zeitliche Limitierung hinaus, gewähren sollten.