Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-22

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-22

Wortprotokoll

Es geht hier um eine Frage der Grundversorgung. Wenn in unserem Land ein Grundrecht - Teilnahme am sozialen Geschehen, die Freiheit, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äussern - nicht gewährleistet ist, dann garantiert der Staat eine Grundversorgung, um das zu ermöglichen. Er tut das mit einer Konzession, allenfalls mit einem Monopol, allenfalls mit Subventionen. Es ist richtig: Die Meinungsäusserungsfreiheit, die Pressevielfalt, die Medienvielfalt, die Medienfreiheit sind Säulen der direkten Demokratie. Deswegen haben Sie erst kürzlich beispielsweise das Gebührensplitting für lokale Fernsehstationen beschlossen.

Die Pressevielfalt besteht nach Meinung des Bundesrates tatsächlich. Sie ist notwendig, aber sie funktioniert auch. Deswegen geht es auch in dieser Vorlage nicht um die direkte Presseförderung; das hat das Parlament selbst entschieden, auch wenn hier der Ständerat tonangebend war. Die Zeitungen kosten etwas; sie sind in letzter Zeit teurer geworden, aber sie sind für jedermann bezahlbar. Die Transportkosten spielen für den Preis eine geringe Rolle. Es ist richtig, dass es eine Pressekonzentration gibt - das stimmt -, doch ist die Konzentration nicht etwa wegen der Transportkosten entstanden. Die Frage lautet also: Ist die flächendeckende Versorgung mit Zeitungen besser [PAGE 515] garantiert, wenn Sie jetzt die Transportkosten subventionieren? Der Bundesrat ist der Meinung, die flächendeckende Versorgung in der ganzen Schweiz mit Zeitungen sei so oder so garantiert. Das gehört ja schliesslich auch zum Grundversorgungsauftrag der Post.

Man könnte sich allerdings zwei Fragen stellen. Erstens: Ist die Grundversorgung auch frühmorgens garantiert? Hat also jeder, der zum Frühstück eine abonnierte Zeitung lesen möchte, die Garantie, dass er das tatsächlich tun kann? Zweitens kann man sich die Frage stellen: Hat jeder, der in der Schweiz eine Zeitung abonniert hat, auch tatsächlich die Möglichkeit, sie an dem Tag zu erhalten, an dem sie versendet wird? Bei beiden Fragen muss man ehrlicherweise sagen: Nein, das ist nicht überall garantiert. Aber genau diese beiden Fragen sind nicht Gegenstand Ihrer Vorlage; auch wenn im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission entschieden wird, ist es nicht garantiert. Also geht es bei Ihrem Vorhaben nicht um die Erfüllung eines Grundversorgungsauftrages.

Sie haben die Pressekonzentration beklagt. Sie ist eine Tatsache, aber wir sind der Auffassung, dass sie mit den Transportkosten rein nichts zu tun hat. Auf der anderen Seite müssen wir sagen, dass die Pressekonzentration nicht ein solches Ausmass erreicht hat, dass in der Presse eine Monopolsituation in der Meinungsbildung da wäre. Das können Sie nicht nur an den lokalen Pressetiteln messen, da können Sie durchaus die nationale Presse mit einbeziehen, denn sie hilft, eine Monopolsituation in den Regionen zu verhindern. Es kommt dazu, dass sich die Medienlandschaft wesentlich um die elektronischen Medien bereichert hat; vom Internet will ich jetzt im Moment gar nicht sprechen. Allein schon bei den elektronischen Medien haben Sie das Gebührensplitting in einem grossen Ausmass, weit über die Anträge des Bundesrates hinaus, erweitert. Die elektronischen Medien, die lokalen Radios und Fernsehen, tragen auch zur medialen Vielfalt bei. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, die Transportkosten müssten nicht subventioniert werden.

Ich könnte sagen: Wem sage ich das? Das haben Sie ja selbst im Jahr 2002 bereits entschieden. Sie haben damals entschieden, das Modell auf 2008 auslaufen zu lassen. Wir haben uns darauf eingestellt. Wenn nun eine Kehrtwendung gemacht wird, dann müssen wir diese Beträge - ob es nun, je nach Minderheitsantrag, 80 oder 60 Millionen Franken sind - wieder kompensieren. Das ist nicht nichts; wir müssen diese Beträge an anderen Orten kompensieren. Auch wenn es nur sieben Jahre dauert, machen sie schon eine halbe Milliarde aus.

Herr Lustenberger hat den Bundesrat wegen seines Vorgehens kritisiert. Dazu darf ich doch immerhin sagen, dass das Parlament daran ist, seine Meinung zu ändern. Das ist Ihr gutes Recht, Sie können die Meinung ändern, das ist selbstverständlich; aber es ist ebenso das gute Recht des Bundesrates, seine Meinung nicht zu ändern. Nichts anderes haben wir getan; wir sind bei unserer Meinung geblieben und bei derjenigen, die Sie noch 2002 gehabt haben. Das gibt es eben, dass Bundesrat und Nationalrat verschiedener Meinung sind. Das ist ja gerade die Meinungsvielfalt - "checks and balances" -, die Sie vorhin als Segen der direkten Demokratie beschworen haben und für welche Sie sogar 80 Millionen Franken einsetzen wollen.

Wir wollen keine 80 Millionen dafür, wir nehmen uns nur das Recht heraus, anderer Meinung zu sein und Sie um Nichteintreten zu bitten.