Lexipedia

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-03-22

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Ihre Aussenpolitische Kommission behandelte dieses Abkommen an der Sitzung vom 8. Januar dieses Jahres. Genau gesagt sind es eigentlich zwei Abkommen: das eigentliche Übereinkommen von 1994, als die Schweiz noch nicht Mitglied der Uno war, und das zusätzliche Fakultativprotokoll von 2005, an dessen Ausarbeitung die Schweiz beteiligt war. Der Bundesrat hat daraus sinnvollerweise eine einzige Vorlage gemacht. Es geht kurz gesagt darum, dass die Unterzeichnerstaaten Rechtsgrundlagen erarbeiten, um Angriffe oder Übergriffe gegen Uno-Personal bei den diversen Einsätzen im humanitären Bereich, in der Diplomatie usw. verhindern oder bestrafen zu können. Es geht - das ist wichtig - nur um Einsätze, die das Einverständnis des Gaststaates haben.

Die Zahl der Angriffe hat in den letzten Jahren zugenommen. Im Jahr 2006 kam es zu mehr als 200 solcher Vorfälle, wie uns in der Kommission ausgeführt wurde. Die Gründe dafür sind vielfältig. Innere Konflikte, zu denen es kommt, wenn sich Staaten auflösen, haben in den Neunzigerjahren massiv zugenommen. Damit werden die Einsätze immer komplexer und unsicherer. Lokale staatliche Institutionen fehlen oder sind geschwächt, die kriegführenden Parteien sind manchmal nicht reguläre Streitkräfte, sondern unkontrollierbare, unberechenbare Milizen und unter Umständen Terroristen. Es ist deshalb angezeigt, den Rechtsschutz der Personen, die sich im Namen der Uno engagieren, so weit es geht zu verbessern. Das Übereinkommen von 1994 erwies sich aber als nicht genügend. Es wies Lücken auf. Das grösste Hindernis war eine zu komplexe Anwendung, die im Abkommen selbst formuliert war und sich als zu wenig praktikabel erwies.

Insbesondere der Angriff vom 19. August 2003 auf Uno-Personal in Bagdad, der 22 Mitarbeiter das Leben kostete, machte den Handlungsbedarf, den Verbesserungsbedarf, klar. Deshalb wurde beschlossen, die Situation mit einem zusätzlichen Rechtsinstrument, dem Fakultativprotokoll von 2005, zu verbessern. Dieses Protokoll schafft die Vorschrift ab, dass für Einsätze, die nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit dienen, eine Erklärung über ein besonderes Risiko vorliegen muss. So sind die Uno-Einsätze automatisch durch das Übereinkommen geschützt, soweit sie der Definition in Artikel 2 des Protokolls entsprechen.

In der Kommission war das Übereinkommen völlig unbestritten. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Zusatzprotokoll bisher von sehr wenigen Staaten - vor allem von sogenannt problematischen Staaten - nicht unterzeichnet wurde. Das kann uns aber nicht daran hindern, es zu tun. Im Weiteren legten einzelne Kommissionsmitglieder auch Wert auf die Feststellung, dass mit der Zustimmung zum Übereinkommen keine Zustimmung zu vermehrten Einsätzen von Schweizern gemeint sei, was denn vom Bundesrat auch so bestätigt wurde.

In der Kommission wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung wurden keine Änderungsanträge gestellt, und in der Gesamtabstimmung stimmte die [PAGE 507] Kommission dem Geschäft mit 15 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-03-22 | Lexipedia | Lexipedia