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Goll Christine · Nationalrat · 2007-03-22

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Mit dieser vom Ständerat angenommenen Motion wird ein weiterer, grosser Schritt in Richtung Monismus gemacht, der den Krankenkassen noch mehr Entscheidungsmacht verleihen soll. Daran ändert auch die von der nationalrätlichen Kommission eingebaute zeitliche Verschiebung auf das Jahr 2010 nichts. Die Kantone würden damit an Einfluss verlieren; eine politische Steuerung wäre nicht mehr möglich; die demokratische Einflussnahme wird fundamental infrage gestellt.

Deshalb beantragen wir Ihnen die Ablehnung dieser Motion.

Die Kommission des Ständerates ging ursprünglich davon aus, dass die Vorlage des Bundesrates aus den parlamentarischen Debatten hervorgehen würde, nachdem das von der ständerätlichen Kommission erarbeitete neue Modell in der ersten Runde am Widerstand der Kantone gescheitert war. Heute, auch nach diesen Beratungen hier im Nationalrat, sieht alles wieder ganz anders aus. Unser Haupteinwand gegen die vorliegende Motion ist das angestrebte monistische System im ambulanten Bereich: Bis heute ist nicht gewährleistet, dass der ambulante Sektor demokratisch gesteuert werden kann. Die Kantone haben heute sehr wohl Planungskompetenzen im stationären Bereich, und eine über die Kantonsgrenzen hinweg koordinierte Zusammenarbeit ist durchaus sinnvoll. Im ambulanten Sektor hingegen fehlen dem Bund und den Kantonen jegliche Steuerungsmöglichkeiten. Sosehr eine einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen wünschbar wäre, so wenig sind heute die gleichen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten vorhanden.

In der vorliegenden Motion wird zudem gefordert, dass die Schaffung einer Zahl- oder Clearingstelle geprüft werden soll. Was das für eine Konstruktion sein soll, wurde bisher nie ausgeführt. Klar ist aber, dass ein Prüfungsauftrag nicht Gegenstand einer Motion sein kann. Es geht hier also darum, möglichst schnell ein monistisches System einführen zu können. Das gleiche Unterfangen strebt ja auch die Mehrheit einer Subkommission der SGK an, die einen Gegenvorschlag zur SVP-Volksinitiative ausarbeiten soll.

Die nun verlängerte Frist bis 2010 ist übrigens bereits wieder überholt: Wenn Sie jetzt Bilanz ziehen, sehen Sie auch, dass die Differenzen zu den ständerätlichen Beschlüssen sehr gross sind. Unter diesen Umständen ist es unzumutbar, dass der Bundesrat bereits einen neuen Entwurf unterbreiten soll, bevor die noch lange nicht zu Ende beratene Vorlage umgesetzt worden ist.

Zuerst müssten die Auswirkungen dieser Vorlage in der Praxis evaluiert werden, bevor der Bundesrat dem Parlament eine erneute Änderung vorschlägt. Ein monistisches System, das keine politische Steuerung und keine demokratische Kontrolle im Gesundheitswesen zulässt, kann nie im Interesse der Patienten und Patientinnen sein.