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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-03-22

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-22

Wortprotokoll

Die Vorlage steht im Wesentlichen, in den Hauptzügen; es ist eine gute Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens in Richtung Transparenz und Wettbewerb. Aus dieser Sicht sind wir zufrieden - nicht in allen Teilen natürlich, aber der Grundgehalt dieser Vorlage stimmt.

Es ist nun nicht unwichtig, die vorgesehenen Änderungen auch mit Übergangsregelungen zu versehen, die der eher schwerfälligen Branche gerecht werden. Auf der anderen Seite ist es klar, dass es auch nicht angehen kann, all denen entgegenzukommen, die bei neuen Herausforderungen zuerst einmal sagen, was alles warum nicht möglich sei, dass es schon schwierig sei usw. Wir versuchen hier, Übergangsregelungen zu schaffen, die dem Problem angemessen und für die Betroffenen durchführbar sind.

Wenn nun die Minderheit hier Änderungen vorschlägt, muss man zur Kenntnis nehmen: Es geht nicht um eine materielle Änderung, sondern es geht darum, Widersprüche auszuräumen. Ich hoffe, dass Ihnen nachher die Kommissionssprecher meine Überlegungen bestätigen werden. In Absatz 1 besteht beim zeitlichen Ablauf ein Widerspruch - so, wie ich es beurteile -, er stimmt nicht mit dem Vorgehen in den übrigen Bereichen überein. Darum beantrage ich Ihnen, Absatz 1 zu streichen. Trotzdem ist aber ein Teil dieses Absatzes 1 notwendig. Sie haben auf Ihren Pulten einen Antrag Markwalder Bär. Er ergänzt Absatz 2; wenn Absatz 1 gestrichen wird, ist diese Ergänzung in Absatz 2 notwendig, damit die Spitalplanungsliste trotzdem Aufnahme findet. Der Bundesrat hat dann die Kompetenz, die Abläufe zu koordinieren und zu bestimmen. Das ist, glaube ich, der richtige Weg. Das zu Absatz 1 und als Vorbemerkung zum Antrag Markwalder Bär; die Antragstellerin wird ihn dann ja selbst begründen.

Bei Absatz 3 haben wir die gleiche Minderheit. Ich glaube, dass die Mehrheit das Problem hier aufgenommen hat. Der Antrag meiner Minderheit war Teil eines ganzen Konzepts, das sich auf Artikel 39 bezog. Den Antrag der Minderheit zu Absatz 3 braucht es nicht mehr, nachdem die Mehrheit eine Anpassung der Fassung des Ständerates vorgenommen hat. Der Antrag der Minderheit zu Absatz 3 kann als zurückgezogen betrachtet werden.

Ich möchte Sie also bitten - um eine richtige Abstimmung in den Übergangsbestimmungen vorzunehmen -, Absatz 1 zu streichen und bei Absatz 2 dem Einzelantrag Markwalder Bär zuzustimmen. Ich glaube, so haben wir eine Ausgangslage, die mit dem vorderen Teil übereinstimmt und die es dem Bundesrat dann möglich macht, die koordinierende Aufgabe richtig wahrzunehmen. Es braucht in dieser Frage dann aber noch den Ständerat, der hier zusammen mit dem Bundesrat genau überprüfen sollte, ob die Funktionsfähigkeit dieser Übergangsregelung gesichert ist.