Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-03-22
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen wie Frau Menétrey-Savary, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Die Schweiz hat als souveräner Staat mit den Amerikanern einen Vertrag über Zusammenarbeit in der Rechtshilfe im Strafbereich. Er datiert von 1973. Ich wüsste nicht, warum dieser Vertrag nicht genügen sollte. Er enthält alle nötigen Massnahmen zur Bekämpfung von Straftaten, seien sie nun im Zusammenhang mit Terrorismus oder anderweitig zu ahnden und zu verfolgen. Es ist auch falsch zu sagen, mit dem vorliegenden Vertrag würde etwas legalisiert, was sonst geheim weitergeführt werde. Nein! Es gibt keine rechtsstaatliche Grundlage, Herr Bundesrat, für das Geheimabkommen mit den Amerikanern. Ein Vertrag, der nicht dem Parlament vorgelegt wird, ist ein Geheimvertrag. Geheimverträge sind für mich nichtige Verträge, also ist auch jede Tathandlung eines Beamten in diesem Lande unter dem Titel dieses Vertrages eine nichtige Handlung.
Es ist aber auch nicht so, dass der Inhalt des vorliegenden Vertrages einfach bedenkenlos ist. Ich sehe drei Punkte, die im Vordergrund stehen: [PAGE 543]
1. Dieser Vertrag bringt - andere auch, das stimmt - einen Souveränitätseinbruch in unser schweizerisches System. Das System gemeinsamer Ermittlung mit fremden Beamten, die in diesem Lande ermitteln, führt zu unkontrollierten Folgen, indem Ermittlungsergebnisse nachher in unkontrolliertem Rahmen auch durch geheimdienstliche Kreise in den Vereinigten Staaten weiterverwertet werden können. Ich wundere mich, dass die sich als "Souveränitätspartei" gerierende SVP in diesem Rat in diesem Punkt nicht hellhöriger ist, und ich bin nicht so sicher, ob sie, wäre das Dossier bei einem anderen Bundesrat, bei diesem Vertrag nicht hellhöriger reagieren würde.
2. Dieser Vertrag basiert auf dem Terrorismus als Anknüpfungspunkt. Ohne Terrorismus als Anknüpfungspunkt gäbe es diesen Vertrag gar nicht. Mit anderen Worten steht die Frage im Raum: Ist es überhaupt nötig, unter dem schwammigen Begriff "Terrorismus" gegenseitig neue Fahndungsinstrumente und -institutionen einzuführen? Ich bestreite das. Es ist auch paradox: Die gängige Doktrin sagt ja, Terroristen seien Kriminelle. Über Kriminelle entscheidet das Strafgesetzbuch. Warum braucht es dann überhaupt den Übertitel "Terrorismus"? Offensichtlich will man gleichsam die Verwicklung "politisch, terroristisch, kriminell" weiterführen, um gewissermassen Dringlichkeit zu postulieren. Aber es ist eigentlich unklar, was darunter zu verstehen ist. Wie schnell in diesem Lande etwas zur terroristischen Tat wird, haben Sie beim Verfahren gesehen, das nun in Bellinzona erstinstanzlich gescheitert ist. Auch hier würde ich Ihnen raten, etwas hellhöriger zu sein.
Es ist ja auch nicht so, dass die Schweiz als Land aus ihrer Optik ein vorrangiges Interesse an diesem Vertrag hat. Es ist ein vorrangiges Interesse der Amerikaner, hier mitermitteln zu können. Ich kann mir nicht im Ernst vorstellen, dass Sie, Herr Bundesrat Blocher, der Meinung sind, wir hätten ein vorrangiges Interesse, Polizeibeamte in die USA zu schicken und dort mit den Amerikanern zu ermitteln. Das heisst, die Amerikaner wollen diese Verträge mit uns und mit anderen europäischen Staaten. Ich frage mich, ob es weiter gehende Befugnisse braucht, weitere Grundlagen als diejenigen, die wir schon 1973 vereinbart haben.
3. Es sind rechtsstaatliche Bedenken da bezüglich der Handhabung solcher Erkenntnisse und des Vorgehens der USA im Umgang mit dem, was sie Terrorismusbekämpfung nennen. Die Vereinigten Staaten haben, mindestens unter dieser Administration, den Rechtsstaat de facto ausser Kraft gesetzt. Guantanamo, CIA-Gefängnisse und anderes sind beredte Beispiele hiefür. Wie kann es sein, dass wir justement unter dem Titel Terrorismus diese Zusammenarbeit forcieren?
Nur mit Nichteintreten korrigieren Sie das. Es braucht kein neues Abkommen, es braucht diese Zusammenarbeit unter diesem Titel nicht. Wir haben genügend griffige strafrechtliche Normen, die sonst gelten.